Aufgabengebiet Selbstständiges Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen Begleitung, Beratung und Vertretung der Klientinnen und Klienten in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten (inkl. Einkommen- und Vermögensverwaltung) Begleitung und Beratung von Eltern und Kindern/Jugendliche in Betreuungs-, Pflege-, Erziehungs-, Schul- und Ausbildungsverhältnissen Zusammenarbeit und Austausch mit anderen involvierten Personen und Stellen
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