Geschenk oder Bestechung - Compliance-Regeln reglementieren den Umgang mit Präsenten - ostjob.ch
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Geschenk oder Bestechung - Compliance-Regeln reglementieren den Umgang mit Präsenten

Veröffentlicht am 06.08.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Geschenk oder Bestechung?
Anstand in der Geschäftswelt wird durch Compliance-Regeln erhöht 
Geschenke zählten noch bis vor wenigen Jahren zu einer anständigen Kontaktpflege automatisch dazu. Nachdem aber weltweit der Anstand in der Geschäftswelt diskutiert wird, werden diese Präsente immer von einem Hauch Bestechung umschleiert. Seitdem haben Gesetzgeber, Steuerbehörden und auch die Finanzaufsicht den Druck erhöht. Gerade die Unternehmen sind angehalten, weniger leichtfertig mit Präsenten und gegenseitigen Gefälligkeiten umzugehen. So sind im Laufe der Zeit externe und interne Verhaltensregeln (hier: Compliance-Regeln) entstanden, die von vorneherein die Gefahr der Bestechung ausschliessen bzw. minimieren. Von diesen von den Unternehmen selbst gestalteten Präventivmassnahmen abgesehen, wird Bestechung in der Schweiz auch arbeitsrechtlich und strafrechtlich verfolgt.
 
Interessenkollision: Eigeninteresse versus Interessen des Unternehmens 
Allerdings befasst sich das schweizerische Arbeitsrecht bis heute nicht explizit mit dem Thema Geschenke als Bestechung. Aber das ist in der jetzigen Form auch nicht zwingend nötig. Denn mit der gesetzlich verankerten Treuepflicht ist bereits ein wichtiger Kernpunkt dieses Themas fester Bestandteil der aktuellen Gesetze. Demnach darf ein Arbeitnehmer zu keiner Zeit seinen Arbeitgeber wirtschaftlich schädigen oder seinem Ansehen schaden. Durch die Annahme von Geschenken kann ein Mitarbeiter demgegenüber in einen Interessenkonflikt geraten. Denn zieht er - im Hinblick auf den monetären Wert - Vorteile aus dem Geschenk, erfolgt die Annahme quasi aus reinem Eigeninteresse. Das steht komplett im Gegensatz zu der Treuepflicht, bei der die Interessen des arbeitgebenden Unternehmens grundsätzlich Priorität für den Arbeitnehmer besitzt.
Durch Compliance-Massnahmen werden Interessenkollisionen verhindert
 
Kann eine Bestechung nachgewiesen werden, wird es ernst für die Beteiligten. Neben einer Abmahnung oder - je nach Schwere des Falls - einer Kündigung können Sie schlimmstenfalls auch noch ins Gefängnis wandern. Denn das hiesige Strafgesetzbuch ahndet eine Bestechung mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier keine feste Wertgrenze vor. Diese fehlende Bewertungsgrundlage kompensieren viele Unternehmen durch eigene Compliance-Regeln. Im Rahmen dieser Regelwerke werden unter anderem einheitliche Verhaltensweisen für die gesamte Belegschaft festgelegt. Dazu zählt eben auch der Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Diese Compliance-Massnahmen helfen den eigenen Mitarbeitern dann dabei, Regelverstösse sowie Interessenkonflikte zu erkennen und zu verhindern.