Kurzarbeit bei Corona? Befristete Beschäftigungen schaffen ein Einkommenplus! - ostjob.ch
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Kurzarbeit bei Corona? Befristete Beschäftigungen schaffen ein Einkommenplus!

Veröffentlicht am 04.09.2020 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
Temporärstelle Corona
Ihr Unternehmen hat aufgrund von Corona Kurzarbeit beantragt? Dann hat sich Ihr Einkommen reduziert und Sie haben natürlich dennoch Ihre Rechnungen zu bezahlen? Eine befristete Anstellung bei einem zweiten Unternehmen kann die optimale Lösung sein. Das Wichtigste dazu bietet Ihnen unser kompakter Überblick.
Befristeter Vertrag - was ist wichtig?
Bei einem befristeteten Anstellungsverhältnis ist - die Bezeichnung sagt es aus - die Befristung die charakteristische Eigenschaft. Es gibt weder eine Probezeit, in der unkompliziert gekündigt werden kann, noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Doch die Möglichkeit zu kündigen sollten Sie sich unbedingt vertraglich festhalten lassen. Denn Ihr richtiger Arbeitgeber hat das Recht, Sie ins Unternehmen zu beordern, wenn die Kurzarbeit aufhört beziehungsweise wenn es betriebsbedingt wichtig ist. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitseinsatz beim zweiten Unternehmen flexibel zu gestalten ist. Für einen befristeten Arbeitsvertrag bei einem zusätzlichen Arbeitgeber ist sowieso die Erlaubnis durch Ihren Hauptarbeitgeber essentiell. Er wird in aller Regel erst einwilligen, wenn dies geklärt ist. Die Vertragsgesteltung bei solchen speziellen Arbeitsverhältnissen ist also wirklich das A und O. Arbeitnehmer haben in Zusammenhang mit einem Vertrag bei einem zweiten Arbeitnehmer auch eine wichtige gesetzliche Regelung zu berücksichtigen: Das Einkommen, das aus dem befristeten Vertrag generiert wird, wird selbstverständlich zum Einkommen aus dem Hauptarbeitsplatz hinzugezählt und ist somit natürlich ebenfalls steuerlich von Relevanz.
 
Was macht diese Arbeitsform für den Angestellten so attraktiv?
Wer in der Ära von Corona Anstellungen recherchiert, hat oft den Plan, den durch die Kurzarbeit generierten Einkommensverlust zu kompensieren. Dies ist mit dem Mittel des befristeten Arbeitsvertrages oft optimal möglich. Solche Anstellungen sind häufig unkompliziert zu recherchieren. Das Portal jobs.ch demonstriert eindrucksvoll, dass es in der Ära von Corona besonders diese Verträge sind, die sich gut entwickeln. Denn in der besonderen Coronaphase verzichten viele Arbeitgeber lieber auf eine feste Anstellung, die für das Unternehmen ein kapitalintensiver Faktor ist. Doch für die Arbeitnehmer bieten sich noch weitere Vorteile aus so einem speziellen Engagement. Mit einem anderen Arbeitsplatz erhalten sie auch neue Inspirationen für ihre Berufspraxis. Vielleicht wird sogar ein Jobwechsel vorbereitet. Als Arbeitnehmer kann sich der Mitarbeiter schon einmal durch gute Leistungenempfehlen. Das gilt natürlich auch für alle, die aktuell arbeitlos sind. Wer in der Praxis bei einem temporären Arbeitgeber gute Leistungen zeigt, wird beim Recruiting für einen festen Job vielleicht priorisiert berücksichtigt werden. Es kann sich also wirklich lohnen.
 
Auch die Unternehmen profitieren erfreulich
Personalkosten kontrollieren und dennoch wichtige Arbeitskräfte beschäftigen - das ist die Strategie, die in der Ära von Corona von den Unternehmen klassischerweise verfolgt wird. Mit dem befristeten Arbeitsvertrag ist so etwas ideal umsetzbar. Doch haben die Unternehmen in diesem Kontext eine wichtige Regelung zu beachten. Denn ein Aneinanderreihen von befristeten Beschäftigungen ist gesetzlich nicht erlaubt - und auch für den Arbeitnehmer nicht unbedingt fair, wenn dieser vielleicht lieber eine feste Anstellung im Unternehmen schätzen würde. Beim Recruituing kann ein solcher Vertrag jedoch wirklich erstklassige Dienste leisten. Denn die Unternehmen können einen neuen Mitarbeiter ohne Verpflichtung erst einmal beschnuppern, ehe sie ihm das Ja-Wort im Rahmen einer Festanstellung geben. Damit können Recruiting-Kosten erfreulich reduziert werden. Auch von neuen Ideen, die die Arbeitnehmer mit ins Unternehmen bringen, profitieren die Unternehmen in der Regel ungemein. Selbst wenn Arbeitnehmer nur für ein Projekt im Unternehmen sind - Innovationen, Ideen und Inspirationen durch sie sind herzlich willkommen und dienen der Weiterentwicklung, sowohl des Unternehmens als auch des Arbeitnehmers.
 
Welche Tätigkeiten eignen sich befristete Verträge?
Wenn Sie in der Praxis befristete Anstellungen recherchieren, ist das nicht für alle Jobs empfehlenswert. Tätigkeiten, die einen hohen Einarbeitungsaufwand haben, sind in der Regel eher ungeeignet - es sei denn, Sie sind ein Spezialist. Drei Kategorien von Tätigkeiten sind es, die besonders passend für einen dieser Verträge sind:
 
  1. Produktionstätigkeiten - inbesondere wenn sie unkompliziert gestaltet sind - sind passend für eine befristete Beschäftigung. In Industrie und Handwerk sowie in der Landwirtschaft gibt es immer wieder solche Anstellungen, in die die neuen Arbeitskräfte zügig eingearbeitet werden können.
  2. Handel und Dienstleistung sind zwei Wirtschaftsbereiche, in denen befristete Arbeitsverträge ebenfalls häufig vorkommen. Beispiele sind der Verkauf, die telefonische Kundenbetreuung im Call Center und die Servicetätigkeit in Restaurants, Cafés und Eisdielen.
  3. Freelancer gibt es inbesondere in den kreativen Berufen. Die Palette der Berufe ist in diesem Zusammenhang breitgefächert. Der CAD-Profi als Unterstützung für den Architekten, der Webdesigner für das IT-Systemhaus und der Autor, der für ein Medienunternehmen tätig ist, sind typisch. Auch Mode- und Schmuckdesigner können in der Ära von Corona in temporären Beschäftigungen gut zum Einsatz kommen und sich für weitere Aufträge durch das Unternehmen empfehlen.