Die Tätigkeit umfasst die korrekte Erfassung und Zuordnung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie selbständig Erwerbstätigen. Zu den Aufgaben gehören die Festlegung der Beitragspflicht sowie die Beratung von natürlichen und juristischen Personen in Bezug auf nationale und grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse. Erforderlich sind eine kaufmännische Berufsbildung, IT-Affinität sowie idealerweise eine Weiterbildung im Bereich Sozialversicherung.
(KI generierte Zusammenfassung)
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