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Amt für Raumentwicklung

Ringstrasse 10
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Amt für Raumentwicklung

«Boden» und «Raum» – das sind die zentralen Begriffe der Raumplanung. Sowohl Boden als auch Raum werden von Menschen, Tieren und Pflanzen genutzt. Der Mensch beispielsweise bewegt sich in diesem Raum, er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet und verbringt die Freizeit darin. Sein Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen und Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen.

Die Ansprüche an den Lebensraum können zu Interessenkonflikten führen. Diese werden umso grösser, je knapper der verfügbare Lebensraum und je intensiver und «kompromissloser» ein Nutzungsanspruch ist. Raumentwicklung übernimmt Koordinationsfunktionen, indem sie die Nutzungs- und Schutzansprüche aufeinander abstimmt und über auftretende Konflikte entscheidet. Sie entwickelt dafür Grundvorstellungen, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise des Lebensraumes basieren, wobei auch die Entscheidungs- und Handlungsspielräume künftiger Generationen respektiert werden. Rahmensetzend sind diverse gesetzliche Grundlagen, wie z. B. die Ziele und Grundsätze des Bundesgesetzes über Raumplanung und die Interessenabwägung.
«Boden» und «Raum» – das sind die zentralen Begriffe der Raumplanung. Sowohl Boden als auch Raum werden von Menschen, Tieren und Pflanzen genutzt. Der Mensch beispielsweise bewegt sich in diesem Raum, er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet und verbringt die Freizeit darin. Sein Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen und Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen.

Die Ansprüche an den Lebensraum können zu Interessenkonflikten führen. Diese werden umso grösser, je knapper der verfügbare Lebensraum und je intensiver und «kompromissloser» ein Nutzungsanspruch ist. Raumentwicklung übernimmt Koordinationsfunktionen, indem sie die Nutzungs- und Schutzansprüche aufeinander abstimmt und über auftretende Konflikte entscheidet. Sie entwickelt dafür Grundvorstellungen, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise des Lebensraumes basieren, wobei auch die Entscheidungs- und Handlungsspielräume künftiger Generationen respektiert werden. Rahmensetzend sind diverse gesetzliche Grundlagen, wie z. B. die Ziele und Grundsätze des Bundesgesetzes über Raumplanung und die Interessenabwägung.
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