80-100% | Siebnen SZ | ab 1. Juni 2024 oder nach Vereinbarung Ihre Vorteile Sinnstiftende Tätigkeiten im Herzen der Schweiz inmitten schöner Natur- und Erholungsgebiete Abwechslungsreiche, herausfordernde und interessante Arbeit mit kurzen Entscheidungswegen Vielfältiges und umfangreiches Weiterbildungsangebot mit grosszügiger Unterstützung Attraktive Sozialleistungen und eigene Pensionskasse mit guten Leistungen Flexible Arbeitsformen und Zeitmodelle, Unterstützung Familie und Beruf, Halbtax-Abo und weitere Vergünstigungen Das können Sie bewegen Führen von Beistandschaften/Vormundschaften nach ZGB im Kindes- und Erwachsenenschutz Beratung, Betreuung und Begleitung von Einzelpersonen und Familien im gesetzlichen Kontext Einkommens- und Vermögensverwaltung Wahrung der Rechtsansprüche und Vertretung der Klientinnen und Klienten in rechtlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Behörden Arbeit in einem Team von Berufsbeiständinnen/Berufsbeiständen und Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern Was Sie dafür auszeichnet Abgeschlossenes Studium in Sozialarbeit (FH/HFS), Rechtswissenschaften, Sozialpädagogik, Psychologie oder vergleichbare Ausbildung Erfahrung in der gesetzlichen Sozialarbeit und der Mandatsführung Rechtliche Kenntnisse oder Interesse im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz CAS "Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz" von Vorteil Fachkenntnisse im Bereich der Sozialversicherungen Verhandlungsgeschick und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, KLIB) Sozialkompetenzen, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität Führerschein Kat. B, eigenes Fahrzeug von Vorteil Ihr Wirkungsfeld Die Amtsbeistandschaft March gehört zum Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz (KESA), welches Teil der kantonalen Verwaltung des Kantons Schwyz ist und dem Departement des Innern (DI) untersteht. Die Amtsbeistandschaft March ist eine von drei Amtsbeistandschaften des KESA. Sie ist hauptsächlich für die Führung von Mandaten im Bezirk March zuständig, welcher die Gemeinden Altendorf, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Vorderthal und Wangen umfasst. Ihre Ansprechpersonen
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