Die Aufgabe umfasst die Erteilung von Bewilligungen in den Umweltbereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Störfallvorsorge und Abfallwesen sowie die umweltrechtliche Beurteilung von Bauprojekten. Zudem führen Sie Betriebskontrollen durch, lösen Sanierungen aus und beraten Betriebe sowie Gemeinden in Umweltschutzfragen. Voraussetzungen sind ein technischer oder naturwissenschaftlicher Studienabschluss, eine höhere Fachprüfung oder ein HF-Abschluss mit mehrjähriger Erfahrung.
(KI generierte Zusammenfassung)
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