Sie beraten Klientinnen und Klienten in den Bereichen Sozialhilfe, Einkommensverwaltung und Asyl, sorgen für die berufliche und soziale (Re)integration und verantworten die wirtschaftliche Hilfe gemäss der kantonalen Gesetzgebung. Vorausgesetzt werden Fachkompetenz in der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung, eine speditive Arbeitsorganisation sowie Erfahrungen in der Fallführung der öffentlichen Sozialhilfe.
(KI generierte Zusammenfassung)
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