Die Tätigkeit umfasst die Rolle als Bezugsperson für Menschen mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen sowie die fachliche Verantwortung für die Planung, Ausführung und Evaluation von gesundheitsfördernden, lebenserhaltenden, rehabilitierenden und palliativen Massnahmen. Vorausgesetzt werden ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Fachmittelschulabschluss oder eine Matura sowie hohe Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Entscheidungsfreude.
(KI generierte Zusammenfassung)
Zentrale Bezugsperson für Menschen mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen verschiedenen Alters und mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen Fachliche Verantwortung für die Planung, Ausführung und Evaluation von gesundheitsfördernden, lebenserhaltenden, rehabilitierenden und palliativen Massnahmen Enge Zusammenarbeit mit Berufskolleginnen und Berufskollegen, anderen Fachpersonen und Angehörigen Kompetentes und flexibles Handeln in ...
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