Die Tätigkeit umfasst die Sicherstellung des technischen Betriebs sowie des infrastrukturellen Unterhalts der Liegenschaft, die Ausführung von Wartungs-, Unterhalts- und kleineren Reparaturarbeiten an technischen Anlagen sowie die Pflege der Aussenanlagen. Ergänzend dazu werden externe Handwerksfirmen organisiert und Sicherheitsrundgänge durchgeführt. Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung im Betriebsunterhalt, Berufserfahrung für die Bewilligung nach Art. 15 NIV sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Pikettdiensten.
(KI generierte Zusammenfassung)
Inserat ansehen