Du hast noch nie etwas von Ergänzungsleistungen gehört? Kein Problem, bei uns lernst du alles darüber.
Einfach gesagt: Wer eine AHV- oder IV-Rente hat, kann auch Ergänzungsleistungen beziehen. Bedingung ist, dass der
Lebensunterhalt nachweislich mit dem Einkommen nicht finanziert werden kann.
Für die Prüfung dieser Ansprüche braucht die Abteilung Ergänzungsleistungen (EL) der SVA St. Gallen vom
1. Januar 2027 bis 30. Juni 2027 deine Unterstützung als
Bei uns zu arbeiten, ist vielseitiger und abwechslungsreicher als manche denken. Kommt hinzu, dass du Tag für Tag spannende Fragen beantworten kannst. Kurz, du leistest sinnvolle Arbeit mit und für andere Menschen.
Deine Aufgaben sind
Das bringst du mit
Wir bieten dir
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Wir freuen uns drauf, dich kennenzulernen.
SVA St. Gallen
Katharina Gurtner
Fachfrau Human Resources
Brauerstrasse 54
9016 St. Gallen
Tel. 071 282 65 27
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