Ihre Aufgabe
Sie führen behördlich angeordnete Kindesschutz- und Erwachsenenschutzmassnahmen und beraten, begleiten und vertreten betroffene Klientinnen und Klienten, sowie Kinder, Jugendliche und Familien.
In Ihrem Berufsalltag lösen sie gemeinsam mit den Betroffenen Fragestellungen in und aus komplexen Lebenssituationen und Familiensystemen.
Sie vernetzen sich im Sinne der Fallführung mit Fachinstitutionen und Behörden.
Inserat ansehen