Sie agieren als zentrale Bezugsperson für Menschen mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen und übernehmen die fachliche Verantwortung für die Planung, Ausführung und Evaluation von gesundheitsfördernden, lebenserhaltenden, rehabilitierenden und palliativen Massnahmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Grundbildung im Gesundheitsbereich.
(KI generierte Zusammenfassung)
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