Die Tätigkeit umfasst das Durchführen von Unterhalts-, Reparatur- und Revisionsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen sowie das Erstellen von Prüfprotokollen nach NIV. Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, praktische Erfahrung mit Anlagesteuerungen sowie die Bewilligung gemäss Art. 13 NIV. Die Anstellungsbedingungen umfassen mindestens fünf Wochen Ferien.
(KI generierte Zusammenfassung)
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