Die Tätigkeit umfasst die termingerechte, formell und materiell korrekte Veranlagung von natürlichen Personen sowie das Bearbeiten der Einsprachen und Ausarbeitung der Einspracheentscheide. Interessierte verfügen über eine kaufmännische Grundausbildung, ergänzt mit beruflicher Erfahrung im Steuerbereich, Treuhandbereich oder in der Verwaltung.
(KI generierte Zusammenfassung)
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