Die Tätigkeit umfasst die Leitung der Kanzlei sowie des Sozialamts und Asylwesens, inklusive der Bearbeitung von Gremienbeschlüssen und Protokollführung. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Wahlen, die Abwicklung von Einbürgerungsgesuchen sowie die Beratung bei der finanziellen Sozialhilfe. Eine kaufmännische Grundausbildung, eine fachspezifische Weiterbildung und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.
(KI generierte Zusammenfassung)
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