Die Tätigkeit umfasst das Prüfen der Steuererklärungen von unselbstständig erwerbenden Personen, das Beurteilen von Sachverhalten sowie das eigenständige Führen von Einspracheverfahren. Zudem verfassen die Mitarbeitenden Vernehmlassungen an die Steuerrekurskommission und bearbeiten Nachsteuerverfahren. Vorausgesetzt wird eine kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung sowie die Bereitschaft, sich fundiert in steuerrechtliche Fragestellungen einzuarbeiten.
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