Das Aufgabengebiet umfasst das Pflegen und Betreuen von Klientinnen und Klienten zu Hause sowie die Übernahme von Haushaltarbeiten und Unterstützung im Haushalt des Klienten; Voraussetzungen sind ein SRK-Kurs mit Praktikum oder eine abgeschlossene FASRK-Ausbildung und die Bereitschaft, Wochenenddienste zu übernehmen.
(KI generierte Zusammenfassung)
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