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Bonus: Belohnung für das Erreichen der Jahresziele

Veröffentlicht am 30.08.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Erreichen der Jahresziele
Motivierte Mitarbeiter? Nicht selten reicht ein Dankeschön nicht mehr aus, um das zu verwirklichen. Der Bonus ist dagegen ein Anreiz, Jahresziele in möglichst hohem Umfang umzusetzen. Der Bonus ist im Rechtssystem allerdings gar nicht geregelt, was für viele etwas überraschend ist, weil es sich um einen gängige Bezeichnung handelt. Hier erfahren Sie alles, was zum Thema Bonus wirklich relevant ist.
​Was ist ein Bonus und gibt es Varianten?

Ein Bonus ist eine Belohnung, wenn Jahresziele, die in einer Zielvereinbarung vorher gemeinsam erarbeitet wurden, vom jeweiligen Arbeitnehmer umgesetzt werden könnten. Tatsächlich gibt es zwei Varianten, wie der Bonus grundsätzlich ausbezahlt werden kann.

Beim Lohnbestandteil ist der Bonus eine variable Summe, die dem Einkommen hinzugefügt wird. Hier sollten Sie unbedingt Ihre Aufmerksamkeit darauf richten, dass der variable Anteil nicht zu hoch ist. Andererseits kann Zahlungsunfähigkeit drohen, wenn die Ziele durch Sie vielleicht nicht erreicht werden. Die andere Möglichkeit ist die Gratifikation. Hier wird eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber in Aussicht gestellt, wenn Sie die Jahresziele schaffen.

Was auf Anhieb gar nicht so unterschiedlich klingt, zeigt bei Kündigungen, wie divers die Konsequenzen sind. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Lohnbestandteil weiterhin, auch wenn er kündigt. Die Gratifikation wird meist nicht mehr gezahlt. Einzige Ausnahme: Wenn alle die Gratifikation erhalten, ist diese aus Gleichheitsgründen auch dem Mitarbeiter zu zahlen, der das Unternehmen wechseln möchte.

Steuerliche Behandlung im Überblick

Ein Lohnbestandteil ist einkommensteuerpflichtig. Das gilt auch für den variablen Teil, der durch Bonuszahlungen hinzukommt. Die Gratifikation kann häufig anderes behandelt werden. Wenn, wie viele Klein- und mittelständische Unternehmen es auch heute noch praktizieren, die Gratifikation nicht bar ausbezahlt wird, sondern als Kapitalgewinn, kann der steuerliche Aspekt vermieden werden. Das ist beispielsweise durch steuerfreie Anlagegewinne umzusetzen. Großkonzerne nutzen diese Art der Gratifikation schon lange und erfolgreich, um ihre Mitarbeiter mit oft verlockenden Bonuszahlungen für erfolgreiches Arbeiten nachhaltig zu motivieren. Für den KMU-Bereich kann die Nachahmung solcher Modelle ebenfalls empfehlenswert sein, wenn Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden können.

Vertragliche Vereinbarungen sind sehr wichtig

Beim Bonus kann viel versprochen werden. Was auch tatsächlich eingehalten werden soll. ist unbedingt vertraglich festzuhalten. Denn der Bonus ist schwer einklagbar, vor allem dann, wenn es sich um die Gratifikation als freiwillige Leistung handelt. Als Arbeitnehmer sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass Jahresziele so konkret wie möglich formuliert und am besten auch von Aussenstehenden objektiv nachvollziehbar sind. Die Diskussionen mit dem Arbeitgeber rund um eine Bonuszahlung, zu der beide Parteien eine unterschiedliche Meinung haben, können so meist effizient verhindert werden. Sie sind auch für das Arbeitsklima beziehungsweise das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Chef nicht wirklich förderlich. Besser, schon im Mitarbeitergespräch klar zu formulieren, welche Jahresziele umgesetzt werden sollen und mit welchen Boni ein möglicher Erfolg auch belohnt wird!