Das Versicherungsgericht behandelt als einzige kantonale Instanz Beschwerden gegen Verfügungen oder Einspracheentscheide und öffentlich-rechtliche Klagen im Bereich des Sozialversicherungsrechts des Bundes. Dieses umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung, die Ergänzungsleistungen, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die berufliche Vorsorge, die Familienzulagen, die ...
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