Zentrale Bezugsperson für Menschen mit akuten gesundheitlichen Einschränkungen sind lernende Personen, welche die Planung, Ausführung und Evaluation von gesundheitsfördernden, lebenserhaltenden, rehabilitierenden und palliativen Massnahmen übernehmen. Voraussetzung für den Beginn ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Fachmittelschulabschluss oder eine Matura.
(KI generierte Zusammenfassung)
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