Die Tätigkeit umfasst die juristische Beratung der Amtsleitung und der Fachabteilungen sowie die Ausarbeitung und rechtliche Prüfung von Verfügungen. Zudem werden Gesetze, Verordnungen und Verträge erarbeitet und die rechtliche Begleitung von Projekten und Organisationsentwicklungen übernommen. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte rasch zu erfassen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
(KI generierte Zusammenfassung)
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