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Tattoos und Piercings - dürfen sie per Arbeitsvertrag verboten werden?

Veröffentlicht am 16.07.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Tatoos am Arbeitsplatz
Tattoo und Piercing, an diesem Körperschmuck scheiden sich die Geister. Viele Arbeitgeber sehen die Verzierungen am Körper kritisch. Manche versuchen, Tattoos und Piercings deshalb über Klauseln im Arbeitsverhältnis zu verbinden. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Für viele Arbeitgeber löst ihrer Meinung nach hier ein lästiges Problem. Sie schreiben in den Arbeitsvertrag, dass sich ihre Mitarbeiter weder tätowieren noch piercen lassen dürfen. Sie wollen sich damit Diskussionen mit den Angestellten zu sichtbaren Tattoos ersparen.

Tatsächlich ist eine solche vertragliche Vereinbarung unzulässig.
 
Das Recht, den eigenen Körper mit Körperschmuck zu verzieren, ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts. Allgemein umfasst dieses Recht eine ganze Palette verschiedener Teilrechte, die mit dem Lebens- und Freiheitsbereich jedes Einzelnen verbunden sind. Unter anderem Art.28 Zivilgesetzbuch (ZGB) weist auf die Abwehrrechte und Ansprüche hin, die sich bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts für den Betroffenen eröffnen. Folgt beispielsweise der unzulässigen Vereinbarung eines Tattooverbots später eine Kündigung, weil der Arbeitnehmer sich dennoch hat tätowieren oder piercen lassen, kann das für den kündigenden Arbeitgeber eine teure Angelegenheit werden. Der Arbeitgeber würde das Instrument Kündigung in einem solchen Fall missbräuchlich einsetzen und wäre zu einer Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verpflichtet. 

Subtiler ist die Problematik angesiedelt, wenn es um eine Einstellung geht. Nicht immer wird ein Arbeitgeber seine Missbilligung von Tattoo und Piercing offen in den Arbeitsvertrag schreiben. Stellt ein Arbeitgeber einen Bewerber aufgrund einer inneren Abneigung gegen Tattoos nicht ein, dürfte ihm eine Diskriminierung hier kaum nachzuweisen sein.
 
Arbeitnehmer sind deshalb gut beraten, wenn sie mit dem Thema Tattoo ebenfalls sensibel umgehen und etwas Rücksicht auf Vorbehalte bei anderen Menschen in ihrem Arbeitsumfeld nehmen. Man kann das Thema Tattoo & Co. schliesslich auch überwiegend in das Privatleben schieben, indem man am Arbeitsplatz defensiver mit Tattoos und anderem Körperschmuck umgeht. Das ist insbesondere in Arbeitsumgebungen der Fall, in denen einen bestimmter Dresscode und Kleidungsstil vorgesehen ist. Tattoos müssen nicht immer offensiv zur Schau gestellt werden.
 
Wenn alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen und die Persönlichkeitsrechte sowie geschäftlichen Interessen des anderen achten, dann lässt es sich besser zusammen arbeiten - mit und ohne Tattoo.

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