So sehen es die Ehrenamtler in der Schweiz: Helfen macht Spass
Wie das Bundesamt für Statistik ermitteln konnte, möchten rund 80 Prozent der Freiwilligen etwas bewegen und etwa 70 Prozent einfach anderen Menschen helfen. Für knapp 60 Prozent zählt vor allem das Zusammenkommen und die Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Hinzu kommt, dass viele ehrenamtlich tätige Menschen ihr Engagement auch als Ausgleich zum Arbeitsleben verstehen. Ältere Freiwillige nutzen das Ehrenamt dagegen auch gerne als einen Ersatz für das Berufsleben. Auf diese Weise geben Sie Ihrem Alltag eine zusätzliche Struktur, sind sozial sowie gesellschaftlich integriert und erhalten zudem Anerkennung.
Vielfältige Möglichkeiten stehen zur Verfügung
Möglichkeiten, sich ehrenamtlich in der Schweiz einzubringen, gibt es mehr als genug. Die Bandbreite an freiwilliger respektive ehrenamtlicher Arbeit reicht hier von Besuchs- und Begleitdiensten für ältere und kranke Menschen über einen Umwelteinsatz oder einen Stützunterricht für schwächere Schüler bis hin zu einem Besuch im Strafvollzug. Alleine im Internet finden Sie schon zahlreiche solcher Tätigkeiten. Wichtig ist dabei, dass Sie bei der freiwilligen Arbeit bestenfalls auch gleich Ihre Fähigkeiten optimal einbringen können. Sinn macht es, wenn Sie als Buchhalter, Banker oder Finanzdienstleister ein Ehrenamt zum Beispiel als Schatzmeister oder Kassenwart annehmen.
Vom Gesetz her ist eine Nebentätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Neben der freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Arbeit nehmen Berufstätige seit einiger Zeit verstärkt auch eine Nebentätigkeit auf. Das stösst aber nicht in jedem Fall auf die Gegenliebe eines Haupt-Arbeitgebers. Denn Nebenjobs können die Leistungen für den Haupt-Arbeitgeber negativ beeinflussen oder etwa in Konkurrenz zum primären Arbeitsverhältnis stehen. Auch wenn Ihnen das Aufnehmen einer Nebentätigkeit vom Gesetz her nicht verboten wird, so müssen Sie trotzdem bestimmte Pflichten einhalten und Voraussetzungen erfüllen.
Im Fokus stehen dabei drei Forderungen:
- Es darf keine aktive Konkurrenzierung vorliegen.
- Die Arbeit bzw. die Leistung für den Haupt-Arbeitgeber darf nicht negativ beeinflusst werden.
- Das Ansehen des primären Arbeitgebers darf nicht beschädigt werden.
Im Arbeitsvertrag legen Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Nebentätigkeit fest
Werden diese Voraussetzungen respektive Vorgaben erfüllt, erlaubt der Staat ausdrücklich die Aufnahme eines Zweitjobs neben der eigentlichen Haupt-Tätigkeit. In der Praxis vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer daher häufig im Arbeitsvertrag individuelle Regelungen im Hinblick auf eine Nebentätigkeit. In den meisten Fällen lässt sich der Arbeitgeber dabei zusichern, dass er erst eine schriftliche Genehmigung erteilen muss, bevor ein bei ihm Beschäftigter eine Nebentätigkeit aufnehmen darf.