Renteneintrittsalter für Frauen erhöht sich auf 65 - Hitzige Debatten garantiert - ostjob.ch
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Renteneintrittsalter für Frauen erhöht sich auf 65 - Hitzige Debatten garantiert

Veröffentlicht am 17.02.2020 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Pensionsalter
Das Renteneintrittsalter für Frauen soll künftig von 64 auf 65 Jahre ansteigen. Genau das geht aus einem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Mittwoch hervor. Ausgleichsmassnahmen sollen die Auswirkungen für Betroffene abfedern. Für hitzige Debatten sorgt vor allem die Finanzierung.
Ausgleichsmassnahmen mindern Auswirkungen
Geht es nach dem Beschluss des Bundesrats, steigt das Renteneintrittsalter für Frauen in der Schweiz künftig von bisher 64 Jahren auf 65 Jahre. Der Plan sieht eine langsame Anhebung in vier Schritten á drei Monaten vor. Der Startschuss für den Prozess erfolgt im Folgejahr nach dem Beschluss der Reform. Frauen, die in Kürze vor der Pensionierung stehen, sollen durch Ausgleichsmassnahmen aufgefangen werden.

Das gilt beispielsweise für die Jahrgänge 1959 bis 1967, deren Rentenansprüche bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt werden. Wer ein Jahreseinkommen von höchstens 56'880 Euro bezieht, kann seine AHV-Rente ab dem 64. Lebensjahr sogar kürzungsfrei beziehen. Auch für Frauen mit geringen und mittleren Einkommen bietet die Reform Vorteile. Hier winkt eine höhere Altersrente. Jedenfalls dann, wenn die Betroffenen zumindest bis zum vorgesehenen Rentenalter oder länger arbeiten.

Mehr Flexibilität und Motivation für den Verbleib im Arbeitsmarkt
Der Fachkräftemangel in nahezu allen Branchen ist derzeit eines der grössten Probleme unserer Gesellschaft. Die Reform des Renteneintrittsalters für Frauen orientiert sich daher in Teilen am bereits 2017 gescheiterten Reformentwurf. Frauen und Männer dürfen Ihren Renteneintritt zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr künftig freier wählen. Wer seine Erwerbstätigkeit über das vorgesehene Rentenalter hinaus fortsetzt, kann durch seine geleisteten Beiträge seinen Rentenbetrag erhöhen.

Dabei ist es möglich, die Vorsorge auch bei der Reduktion der Arbeitszeit bis zum 70. Lebensjahr aufzuschieben. Unter dem Strich sollen diese Massnahmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben motivieren. Im Angesicht des wertvollen Know-hows, das ansonsten in den kommenden Jahren verloren geht, ist der Ansatz nur konsequent.

Kritik aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
Ein solcher Schritt des Bundesrats bleibt natürlich nicht ohne Echo. Die Linke hat sich bereits definitiv gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen ausgesprochen. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) votiert mit einem klaren Nein. Auch wenn die finanzielle Stabilität dem AHV ebenfalls am Herzen liegt, sind die Gewerkschaftler von dem Konzept, das nach deren Sicht den Frauen die Hauptlast aufbürdet, nicht überzeugt.

Kritik kommt jedoch auch aus dem Lager der Arbeitgeber. Die im Konzept vorgesehene finanzielle Entlastung werde nach aller Wahrscheinlichkeit durch die Kosten der Ausgleichsmassnahmen verpuffen. Anstelle der veranschlagten Abfederungsmassnahmen in Höhe von 700 Mio. Franken möchten die Arbeitgeber maximal 400 Mio. mittragen.
 
Weiterhin problematisch: Um das sich auftuende Finanzierungsloch der AHV bis 2030 in Höhe von 26 Mrd. Franken zu decken, sieht die Reform eine zeitlich unbegrenzte Anhebung der Mehrwertsteuer vor. Der Bundesrat fordert eine Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten. Der Arbeitgeberverband möchte dagegen höchstens 0,3 Prozentpunkte akzeptieren. Hitzige Debatten sind damit garantiert.