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Kurzarbeit - ein notwendiges Übel?

Veröffentlicht am 14.04.2020 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
kurzarbeit
Manchmal muss ein Betrieb Kurzarbeit anordnen, um Arbeitsplätze zu retten. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen für Sie.
Kurzarbeitsphasen können wichtig sein
Muss ein Betrieb eine Kurzarbeitsphase anmelden, macht er das, um Arbeitsplätze zu erhalten. Anders bekommt er auch keine Genehmigung vom zuständigen Kanton. Dieser überprüft die geplante Massnahme sehr genau, sobald die Anmeldung mindestens zehn Tage vor Beginn eingegangen ist.
 
Sie als Arbeitnehmender müssen Ihre Zustimmung zu einer Kurzarbeitsphase geben. Tun Sie das nicht, muss der Arbeitgebende Ihnen den vollen Lohn auch dann zahlen, wenn die übrige Belegschaft der Massnahme zugestimmt hat. Allerdings sind Sie während einer Kurzarbeitsphase grundsätzlich nicht vor einer Kündigung geschützt. Es kann also durchaus passieren, dass Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist keinen Arbeitsplatz mehr haben.
 
Kurzarbeitsentschädigung bedeutet Einbussen
Während einer Kurzarbeitsphase müssen Sie auf ca. 20% Ihres üblichen Lohns verzichten. Sie erhalten stattdessen 80% des Lohns, auf den die normalen AHV-Beiträge entfallen. Dazu gehört auch der 13. Monatslohn, nicht jedoch berufsbedingte Spesen. Häufig reduziert sich auch Ihre Arbeitszeit drastisch.
 
Personen in befristeter Anstellung, Lernende und Temporärarbeitende sind von einer Kurzarbeitsphase nicht betroffen. Sofern Sie dazugehören, erhalten Sie also Ihren vereinbarten Lohn in voller Höhe. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss jedoch mit einer ausbleibenden Verlängerung gerechnet werden. Eine Kündigung ist aber unwahrscheinlich.
 
Was ist noch wichtig?
Sowohl Sie als auch Ihr Betrieb können während einer Kurzarbeitsphase Kündigungen unter Wahrung der Kündigungsfristen aussprechen. Während der Fristen ist der Lohn in voller Höhe zu zahlen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie währenddessen voll-, teilzeit- oder gar nicht beschäftigt werden können.
 
Während der Kurzarbeitsphase müssen Sie und Ihr Betrieb die Beiträge zu den Sozialversicherungen in voller Höhe entrichten. Tritt nach einer solchen Phase doch die Arbeitslosigkeit bei Ihnen ein, bleibt Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu der üblichen Bezugsdauer gesichert. Sie erhalten dann Arbeitslosentagegeld auf den 100%-Lohn.
 
Fazit
Eine Kurzarbeitsphase soll Arbeitsplätze dauerhaft erhalten. Die Kriterien hierfür sind streng, sodass es nur dann zu einer solchen Massnahme kommt, wenn der zuständige Kanton von der Rechtmässigkeit der Massnahme überzeugt ist. Die Phase bedeutet in der Regel weniger Arbeitszeit und weniger Lohn. Lediglich 80% des üblichen Lohns werden gezahlt. Gelingt es jedoch, mit Hilfe der Phase Arbeitsplätze zu retten, lohnt sich das in jedem Fall für alle.