Home-Office: Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt wissen
Veröffentlicht am 06.05.2020 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen, arbeiten Bürokräfte überwiegend von zu Hause aus. Das ist in vielen Fällen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Arbeitsrechtlich gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb einiges zu beachten.
Muss der Arbeitgeber die erforderliche Ausstattung finanzieren?
Abhängig davon, welche Arbeit vom jeweiligen Mitarbeiter eines Unternehmens geleistet werden muss, sind unterschiedliche Materialien von Nöten. Ein Computer mit ausreichend Leistung und die erforderliche Software stellt dabei oft nur einen Teil des Notwendigen dar. Ein dienstlicher Telefonanschluss, Peripheriegeräte und andere Dinge müssen für die Arbeit im Home-Office zur Verfügung stehen. Dafür hat in jedem Fall das Unternehmen zu sorgen. Kein Mitarbeiter ist verpflichtet, sich selbst um die oft kostspieligen Gerätschaften selbst zu kümmern. Das gilt zumindest dann, wenn es sich beim Home-Office um eine Pflichtmassnahme handelt. Anderes gilt, wenn Sie freiwillig und auf eigenen Wunsch von zu Hause aus arbeiten. In der Regel unterstützt Sie aber auch da Ihr Vorgesetzter.
Sind Spesen vom Arbeitnehmer selbst zu tragen?
Handelt es sich um eine Anordnung, dass Sie Ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegen mussten, lautet die Antwort: nein. Sämtliche Unkosten, die durch die Arbeit entstehen, muss Ihr Arbeitgeber übernehmen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sollten möglichst vorab bereits angesprochen werden. Erwarten Sie einen hohen Stromverbrauch oder arbeitsbedingte Kosten für die Telekommunikation, können Sie diese bei Ihrem Vorgesetzten geltend machen. Doch Vorsicht: Letztere sind oft bereits mit dem dienstlich zur Verfügung gestellten Handy abgedeckt. Verbrauchsmaterialien wie Toner und Tinte für den Drucker müssen Sie ebenfalls nicht selbst bezahlen. Wer private Materialien für die Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, ist dafür entschädigungsberechtigt.
Was ist bei Störungen zu tun?
Auch im Home-Office ist man nicht vor technischen Pannen sicher. Versagt eines der Geräte seinen Dienst, kann das unangenehme Folgen haben. Ausserdem kann ein Ausfall der Energieversorgung oder ein Abbruch der Internetverbindung dazu führen, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich ist. Das Risiko dafür trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Sofern der Beschäftigte nicht fahrlässig oder gar mit Absicht einen Schaden verursacht, hat er hierbei nichts zu befürchten. Den üblichen Lohn muss der Arbeitgeber auch dann auszahlen, wenn die Störung zu einem länger anhaltenden Arbeitsausfall führt. Sehr wohl aber kann der Vorgesetzte anordnen, eine andere Aufgabe zu übernehmen oder z. B. ins Büro zu kommen, um die anstehende Arbeit erledigen zu können.
In welchen Fällen ist ein Arbeitnehmer haftbar?
Es kann auch Situationen geben, in denen ein Mitarbeiter selbst haftbar gemacht wird. Das gilt für jedweden Schaden, der in voller Absicht oder schlicht durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Geht eines der zur Verfügung gestellten Geräte kaputt, müssen Sie den Schaden u. U. ersetzen. Auch ist grosse Vorsicht bei dem Umgang mit Firmendaten geboten. Geraten diese in die falschen Hände oder gehen verloren, kann das finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Rat vieler Experten an alle Arbeitgeber lautet deshalb: Erlassen Sie rechtzeitig die entsprechenden Weisungen an Ihre Mitarbeiter. Zu empfehlen sei dabei, dass alle etwaigen Zwischenfälle beschrieben und die Folgen definiert werden.