Erkältet im Bett? Ihre Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit - ostjob.ch
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Erkältet im Bett? Ihre Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit

Veröffentlicht am 22.10.2020 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
arbeitsunfaehigkeit
Wer krank ist, kann und soll nicht arbeiten. Die Formel ist simpel, doch nicht selten kommt es bei der Arbeitsunfähigkeit zu Problemen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten rund um die Krankschreibung genau kennen. Dieser Überblick bietet Ihnen wertvolle Unterstützung bei einem bedeutsamen Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie haben einen Schnupfen? Sie haben sich den Magen verdorben? Bei Ihnen ist eine Depression diagnostiziert worden? Was auch immer es ist, das Sie hindert zu arbeiten - aktuell sind Sie arbeitsunfähig. Das ist ein wichtiger Begriff und noch wichtiger ist die Unterscheidung zur Berufsunfähigkeit. Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie zwar momentan krank sind, generell aber fit für Ihren Job und alle Tätigkeiten, die mit ihm zusammenhängen. Berufsunfähig heißt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Klassisches Beispiel ist die Friseurin, die eine Allergie bezüglich der Produkte für das Färben von Haaren hat. Die Differenzierung ist unverzichtbar, da die Maßnahmen unterschiedlich sind. Denn wenn Sie berufsunfähig sein sollten, haben Sie eventuell Anspruch auf eine Umschulung.
 
Krank im Job: Welche Pflichten habe ich?
 
Das A und O bei einer Krankheit ist es, dem Arbeitgeber umgehend Bescheid zu sagen, damit er Ihre Tätigkeiten im Unternehmen disponieren kann. Auch heute herrscht immer noch Unsicherheit, was den Arztbesuch und die ärztliche Krankschreibung anbelangten. Normalerweise ist es der dritte Tag, der mit der Verpflichtung zum ärztlichen Attest als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit verbunden ist. Doch der Arbeitgeber hat das Recht, dies anders zu handhaben. Beispielsweise, wenn er Zweifel hat, dass ein Mitarbeiter wirklich erkrankt ist, darf er ein Attest fordern, sobald er vom Arbeitnehmer bezüglich der Erkrankung informiert wurde. Manche Arbeitnehmer fordern generell ab Tag 1 ein Attest und sind damit im Recht.
 
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei meiner Arbeitsunfähigkeit? 
Die Entgeltfortzahlung ist eine wichtige Errungenschaft, die das Einkommen von Arbeitnehmern während einer Erkrankung sichert. Sechs Wochen sind es, in denen die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen, das Sie beschäftigt, von Ihnen beansprucht werden kann. Wenn Sie nun noch nicht gesund sein sollten, übernimmt die Krankenkasse - gesetzlich oder privat - Ihr Einkommen in einem bestimmten Prozentsatz. Sollten Sie eine Rehabilitation benötigen, gibt es unter Umständen Übergangsgeld bis zur Eingliederung ins Unternehmen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Ihnen diese Wiedereingliederung zu ermöglichen. In der Regel beginnen Sie mit reduzierten Arbeitstagen, damit Sie sich wieder eingewöhnen. Sollten Sie während des Urlaubs krank geworden sein, sollten Sie sich ebenfalls krankschreiben lassen. Ihr Arbeitgeber hat dann die Pflicht, Ihnen die nicht verwirklichten Urlaubstage gutzuschrieben. In der Krankheitsphase selbst haben Sie Kündigungsschutz. Allerdings darf Ihnen der Arbeitgeber bei vielen kleinen Erkrankungen kündigen. Sie können diese Kündigung natürlich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Auch bei Fehlverhalten während der Krankschreibung ist eine Kündigung möglich.
 
Fehlverhalten während der Krankschreibung: Was Sie vermeiden sollten 
Es ist Ihre Pflicht, sich während der Krankschreibung so zu verhalten, dass Sie sich optimal erholen und gesund werden können. Wenn Sie die Krankschreibung missbrauchen - beispielsweise, um in den Urlaub zu fahren - können Sie mit einer Kündigung beziehungsweise einer Abmahnung rechnen. Ein krasses Beispiel für Fehlverhalten während einer vermeintlichen Arbeitsfähigkeit ist die Schwarzarbeit. Aufgrund eines solchen Verhaltens kann Ihnen gekündigt werden und Sie machen sich zudem strafbar. Bei allen Diskussionen rund um das Verhalten im Krankenstand - Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Bettruhe. Was Sie tun dürfen und was nicht, hängt von der Art der Erkrankung ab. Mit einem verstauchten Fuß können Sie durchaus ins Kino. Und bei einer depressiven Verstimmung kann es unter Umständen wertvoll sein, Sport zu machen. Auch während einer Erkältung dürfen Sie beispielweise wichtige Einkäufe erledigen - besonders dann, wenn Sie Single sind und niemand das für Sie übernehmen kann. In puncto Erreichbarkeit gibt es Regelungen: Sie haben durchaus das Recht, Ihr Telefon und die Mailbox nicht zu berücksichtigen, wenn das Ihrer Regeneration dient. Natürlich freuen sich Ihre Kollegen aber, wenn Sie Ihnen eine wichtige Auskunft auch während des Krankenstandes erteilen würden.
 
Übrigens: Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit gelten nicht ausschließlich für Vollzeitkräfte. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben den Anspruch, während ihrer Krankheit beispielsweise eine Lohnfortzahlung zu erhalten und Urlaubstage aufzubauen.