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Arbeiten ohne Tageslicht - Arbeitgeber müssen kompensatorische Massnahmen anbieten

Veröffentlicht am 11.11.2020 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
Tageslicht bei der Arbeit
Obwohl der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gesetzlich klar geregelt ist, gibt es immer wieder Arbeitgeber, die diesbezüglich zu Lasten der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Zu diesen Rechtsverletzungen gehören zu lange Arbeitszeiten, aber auch Arbeiten, die ohne Tageslicht ausgeführt werden. Ein Mangel an Tageslicht kann zu gravierenden gesundheitlichen Störungen führen. Warum das so ist, und welche kompensatorischen Massnahmen Arbeitgeber anbieten müssen - mehr dazu hier.
Arbeiten ohne Tageslicht und die Auswirkungen auf die Gesundheit
Im Sommer wirken bis zu 100.000 Lux bei strahlend blauem Himmel auf den Körper ein, während dieser Wert im Winter bei bedecktem Himmel auf 3.500 Lux sinkt. Noch kleiner wird die Lichtmenge in Gebäuden und bei künstlichem Licht. Die Lichtmenge wirkt sich nicht nur auf das Wohlbefinden von Körper, Geist und Seele aus. Licht nimmt ausserdem direkten Einfluss auf die Hormonproduktion, was sich wiederum auf den Schlaf-Wach-Zyklus auswirkt. Diese sogenannte zirkadiane Rhythmik von 24 Stunden beeinflusst unter anderem Organ- und Muskel-Funktionen, die Nierenfunktion, den Herzschlag, die Körpertemperatur sowie die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit.
 
Das Stresshormon Cortisol sorgt dafür, dass wir wach sind und konzentriert arbeiten. Die gleichzeitige Bildung des Hormons Serotonin fördert die Motivation und hat eine stimmungsaufhellende Wirkung. Wird der Lichtanteil am Abend weniger, schüttet die Epiphyse beziehungsweise Hirnanhangdrüse Melatonin aus, wodurch sich die Körperfunktionen verlangsamen und der Körper sich auf die Nachtruhe vorbereitet. Durch die kürzeren Tage in den Herbst- und Wintermonaten leiden manche Menschen aufgrund des Lichtmangels unter dem sogenannten Winterblues, der mit einer düsteren Stimmung und manchmal sogar mit Depressionen einhergeht.
 
Arbeiten ohne Tageslicht - kompensatorische Massnahmen
Arbeitsgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der die Gesundheit nicht gefährdet. Bezogen auf das Arbeiten ohne Tageslicht bedeutet das, dass der Arbeitgeber Massnahmen ergreifen muss, die den Tageslichtmangel ausgleichen. Dazu gehören beispielsweise diese Massnahmen:
  • Installation von Beleuchtungssystemen, die von der Intensität Tageslicht entsprechen.
  • Arbeitsplatzrotation, bei der ein Wechsel zwischen Arbeitsplätzen mit einem hohen Anteil an Tageslicht und solchen mit einem Mangel an Tageslicht stattfindet.
  • Zusätzliche Arbeitspausen, die bezahlt werden und in denen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich im Tageslicht aufzuhalten. Diese müssen eine Dauer von mindestens 20 Minuten alle vier Arbeitsstunden haben.
Für eine ausreichende künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz reicht es nicht aus, hellere Lampen zu installieren. Stattdessen ist eine helle Deckenbeleuchtung sinnvoll, die den gesamten Raum ausleuchtet. Im Idealfall wird der Raum mit künstlichem Licht durchflutet. Die allgemeine Beleuchtung kann durch eine zusätzliche direkte Beleuchtung am jeweiligen Arbeitsplatz intensiviert werden. Das ist einmal möglich durch zusätzliche Lichtquellen an den Wänden oder mithilfe einer direkt am Arbeitsplatz installierten Leuchte. Auch klassische Schreibtischlampen sorgen für eine Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die künstliche Beleuchtung sollte so beschaffen sein, dass das Arbeiten unterstützt und nicht beeinträchtigt wird. Insoweit darf die künstliche Lichtquelle nicht zu hell sein oder gar blenden. Im Idealfall kann der Arbeitnehmer die Intensität des Lichts an seinem Arbeitsplatz individuell regulieren.
 
Arbeiten ohne Tageslicht - Was Sie für sich tun können
Arbeitgeber sind bei einem Mangel an Tageslicht von Gesetzes wegen verpflichtet, kompensatorische Massnahmen umzusetzen. Das gilt auch dann, wenn sich die praktische Umsetzung der Sicherheit am Arbeitsplatz als schwierig erweist. Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nach, können Sie sich als Arbeitnehmer an die jeweilige Gewerkschaft oder an die betriebsinterne Arbeitnehmervertretung wenden, um sich über Ihre Rechte zu informieren und um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei einem Mangel an Tageslicht am Arbeitsplatz etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Sie sollten während Ihrer Pausen versuchen, sich möglichst oft in Räumen mit natürlicher Beleuchtung aufzuhalten. Im Idealfall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pausen im Freien zu verbringen. Nutzen Sie insbesondere die Mittagspause für einen kleinen Spaziergang nach dem Mittagessen, oder verlegen Sie das Mittagessen ins Freie. Bringen Sie beispielsweise Obst und selbst gemachte Snacks mit, die Sie im Freien verzehren können. Mit entsprechender Kleidung lässt es sich auch in den Herbst- und Wintermonaten gut draussen aushalten. Halten Sie sich auch ausserhalb der Arbeitszeit häufig in der Natur auf. Gehen Sie zu Fuss oder fahren Sie mit dem Fahrrad, und entscheiden Sie sich für Outdoor-Aktivitäten, die ausreichend Gelegenheit bieten, Tageslicht, Sonnenenergie und frische Luft zu tanken.