Auszeit - Sabbatical - viele Wege führen dorthin - ostjob.ch
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Auszeit - Sabbatical - viele Wege führen dorthin

Veröffentlicht am 22.01.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Auszeit
Wäre es nicht schön, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen? Land und Leute kennen zu lernen, eine Fremdsprache zu lernen oder sich in der Flüchtlingsarbeit zu engagieren? Wenn nicht, wenn da der Job nicht wäre. Auch Arbeitnehmer können sich ihren Traum von einer geplanten Auszeit verwirklichen. Der Job muss dabei nicht im Weg stehen. Im Gegenteil, er kann die spätere Sicherheit dafür bieten, nach dem Sabbatjahr an einen sicheren Arbeitsplatz zurückzukehren. Auch kann man die Auszeit so realisieren, dass man weiterhin gesetzlich versichert ist. Wie das geht? Dafür v stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die meisten Wege zu einer geplanten Auszeit setzen ein Einvernehmen mit dem Arbeitgeber voraus. Häufig ist dieses aber nicht schwer zu erlangen. Selbst, wenn in der Schweiz Sabbaticals nicht gesetzlich geregelt sind, stehen viele Arbeitgeber ihnen heute recht aufgeschlossen gegenüber. Was also sollten Sie tun?
 
Im ersten Schritt werden Sie sich über Folgendes klar: Wie lang soll die Auszeit dauern und wie soll es in dieser Zeit mit ihrer Absicherung aussehen? Wollen Sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben und soll Ihr alter Arbeitsplatz auf Sie warten, wen Sie Ihr Sabbatjahr beendet haben? Wir sprechen hier immer von einem Sabbatjahr. Ein ganzes Jahr muss Ihre Auszeit nicht dauern. Für Zeiträume zwischen zwei und vier Monaten lassen sich über angesparten Urlaub und Sonderurlaub recht unkomplizierte Regelungen finden, bei denen Sie weiterhin versichert sind und der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Wenn Sie es sich leisten können, kommt auch eine unbezahlte Freistellung mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis in Betracht.
 
Sie wünschen sich mehr Zeit für Ihre Auszeit? Wie wäre es dann, Arbeitszeit anzusparen? Dafür kommen ebenfalls verschiedene Alternativen infrage. Denken Sie hier beispielsweise an das Ansparen von Überstunden mit einem Arbeitszeitguthaben, an einen Lohnverzicht oder eine Teilzeitvereinbarung, bei der Sie auch Teilzeit entlohnt werden, aber Vollzeit arbeiten. Bei diesen Alternativen wächst ein Guthaben heran, das Sie später für ihre Auszeit nutzen können. Sie bleiben gesetzlich versichert, ihr Arbeitsplatz bleibt ebenfalls erhalten.
 
Es gibt also sichere Wege zur Auszeit. Die radikalere Alternative ist die Kündigung. Sie kündigen Ihren Arbeitsplatz und nutzen entstandene Freizeit bis zum nächsten Arbeitsverhältnis für ihr Sabbatjahr. Planen und überlegen Sie bei dieser letzteren Alternative gut. Idealerweise sorgen sie für finanzielle Ressourcen, die Sie über die entsprechende Zeit bringen. Übrigens müssen Sie bei der Bewerbung und der Erwähnung Ihres Sabbaticals im Lebenslauf nicht mit negativen Konsequenzen rechnen. Viele Arbeitgeber wissen die Initiative zu schätzen, die Arbeitnehmer an den Tag legen, um Ihre Auszeit zu realisieren. Die zeugt von Entschlossenheit und Durchhaltevermögen, die sich auch in einem Arbeitsverhältnis bemerkbar machen werden.
 
Also lassen Sie sich nicht entmutigen. Träumen Sie nicht nur. Beginnen Sie jetzt mit konkreten Schritten auf dem Weg zu Ihrem Sabbatjahr. Wenn nicht jetzt, wann dann?