Mobbing und wie Sie erfolgreich dagegen vorgehen
Veröffentlicht am 03.02.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Mobbing am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und hat stets gravierende Folgen für die Betroffenen. Obwohl der Gesetzgeber dazu klare Worte spricht, werden viele der Fälle gar nicht erst bekannt gemacht. Erfahren Sie hier, wie Sie sich erfolgreich wehren können.
Hohe Dunkelziffer
Gerade in Bezug auf das Mobbing am Arbeitsplatz existiert eine sehr hohe Dunkelziffer. Aus Angst vor Nachteilen und der Ungewissheit, was genau zu tun ist, scheuen Betroffene viel zu oft den notwendigen Schritt. Oft beginnt es nur mit beiläufigen Kleinigkeiten. Wird jedoch nicht rechtzeitig eingeschritten, setzt sich eine Spirale in Gang, die das Problem weiter vergrössert. Deshalb ist es wichtig, seinen Mut zusammenzunehmen. Mit dem Gesetz und den Tipps für eine solide Strategie an Ihrer Seite, sind Sie bestens für den Kampf um Ihr Recht und für die Gerechtigkeit gerüstet.
Die Verantwortung des Arbeitgebers
Um die Position der Betroffenen im Falle von Mobbing zu stärken, existiert eine eindeutige Regelung dazu. So ist jedes Unternehmen vertraglich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen seiner Mitarbeitenden zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht umfasst auch das Mobbing. Kommt es zu einem derartigen Vorfall zwischen Kollegen, sind deshalb sofort geeignete Massnahmen zu ergreifen, um den Misstand zu beseitigen. Geschieht das nicht, kann auf Schadensersatz und in extremen Fällen auch auf eine Genugtuungssumme geklagt werden. Ein eventueller Image-Schaden motiviert viele Unternehmen zusätzlich, das Thema Mobbing ernst zu nehmen.
Wehret den Anfängen
Auf herabwürdigendes Verhalten und Mobbing allgemein, sollte man möglichst direkt reagieren und den Absender zur Rede stellen. Funktioniert das nicht oder führt zu keinem befriedigenden Ergebnis, wendet man sich an den Arbeitgeber. Dieser Schritt will jedoch sorgfältig vorbereitet sein. Nur so können Sie sicher gehen, dass das Problem erkannt und beseitigt wird.
Die Klage als letzter Schritt
Mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht zu ziehen, ist immer der letzte Schritt. Ein Urteil diesbezüglich hat inzwischen klargestellt, dass zunächst der Arbeitgeber vom Mobbing zu unterrichten ist. Kommt dieser seiner Fürsorgepflicht nicht oder nicht ausreichend nach, ist die Klage legitim.
Fachliche Unterstützung
Eine sehr gute Hilfestellung erhalten Opfer von Mobbing bei der Fachstelle für Mobbing und Belästigung. Dazu zählen u. a. wertvolle Tipps für das Vorgehen und Ihr Erstgespräch mit dem Arbeitgeber. So gilt z. B. die Regel, am Anfang nicht den Begriff des Mobbings fallen zu lassen und die problematischen Situationen stattdessen sachlich und ausführlich zu erläutern. Schildern Sie dabei auch, welche Gefühle dadurch ausgelöst worden sind. Formulieren Sie dabei in der Art "dadurch fühlte ich mich verletzt oder herabgesetzt" oder "in der Situation habe ich das Gefühl gehabt, einfach übergangen worden zu sein". Das sorgt meist für mehr Verständnis als ein anklagender oder jammernder Tonfall. Gehen Sie auch auf die Reaktionen Ihres Vorgesetzten ein und fragen Sie genau nach, was gemeint ist, wenn etwas unklar erscheint. Kommt es zu Vereinbarungen, sollten diese schriftlich festgehalten werden.
Belege sammeln
Nicht immer reagiert die zuständige Person im Unternehmen so auf die Vorwürfe, wie sie sollte. Das kann daran liegen, dass das Problem nicht ganz verstanden wird oder weil es sich um ein für den Arbeitgeber unangenehmes Thema handelt. Hierbei helfen umfassende Notizen zu jeder einzelnen Situation, die Ihnen widerfahren ist. Halten Sie deshalb alle Momente, in denen Sie sich gemobbt fühlen, in einer Art Tagebuch fest und versehen Sie die Einträge mit Datum. Dadurch können Sie selbst und jede aussenstehende Person sich ein genaues Bild vom Sachverhalt machen. Zeigen Sie die Eintragungen vor dem eigentlichen Gespräch einem Freund oder einer nahestehenden Person und bitten Sie sie um eine Einschätzung. Das kann helfen, klarer zu sehen und bestärkt Sie in dem Vorhaben, gegen das Mobbing zu kämpfen. Die unangenehmen Erlebnisse niederzuschreiben hat noch einen wichtigen Nebeneffekt: Es hilft den Betroffenen, die persönlichen Verletzungen aus einer anderen Perspektive und mit mehr Distnaz zu betrachten. Vielen wird das tatsächliche Ausmass des Mobbings erst dann wirklich bewusst.