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Arbeitsrechtliche Regelungen im Praktikum

Veröffentlicht am 05.05.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Rechte als Praktikant
Ein Praktikum hat den Zweck, in der Regel junge Menschen, die studieren oder sich in einer anderen Ausbildung befinden, an die Gegebenheiten des Berufslebens heranzuführen. Darüber hinaus sollen sie sich neue Fertigkeiten erarbeiten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Leider missbrauchen sie nicht wenige Betriebe lediglich als billige Arbeitskräfte. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, welche Rechte Ihnen in einem Praktikum zustehen.
Kurze Definition des Begriffs Praktikum
Bei einem Praktikum handelt es sich um eine Anstellung in einem Unternehmen, die zeitlich begrenzt ist und den Charakter einer Ausbildung hat. Häufig werden Praktika während oder nach einem Studium angetreten, um erste Praxiserfahrungen zu machen. Sie können auch bei einem anstehenden Wechsel in einer anderen Branche oder im Rahmen einer Arbeitsmarktmassnahme sinnvoll sein.
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Praktikum
Unter rechtlichen Aspekten wird ein Praktikum wie eine befristete Anstellung behandelt. Es gelten also die Vorschriften des Obligationenrechts zum Thema Arbeitsvertrag sowie die Regelungen des Arbeitsrechts zum Thema Arbeitszeiten. In beiden Gesetzen werden jedoch keine Bestimmungen zur Entlohnung aufgeführt.
 
Der Unterschied zwischen einem Praktikum und einem befristeten Arbeitsverhältnis
Ein Praktikum dient dazu, Erfahrungen mit verschiedenen Tätigkeitsfeldern in einem Unternehmen zu sammeln und unterschiedliche Aufgaben zu übernehmen, während bei einem befristeten Arbeitsverhältnis normalerweise nur ein Bereich abgedeckt wird. Ziel des Praktikums ist es, Qualifikationen zu entwickeln und zu fördern, die für den späteren Beruf relevant sind. Die Ziele und auch die dafür verantwortlichen Personen im Unternehmen sollten neben Entlohnung und Arbeitszeiten in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
 
Damit ein Praktikum Erfolg zeitigt, sollte es mindestens zwei Monate, aber auch nicht länger als ein Jahr dauern. Meistens werden drei oder sechs Monate vereinbart. Es ist übrigens nicht erlaubt, mehrere Praktika hintereinander beim gleichen Betrieb und auf dem gleichen Arbeitsgebiet zu absolvieren, da diese dann von der Rechtsprechung als verbotene Kettenarbeitsverträge angesehen werden.
 
Welche Entlohnung können Sie erwarten?
Da ein Praktikum vom Charakter her einer Ausbildungszeit ähnelt, sind die Löhne selbstverständlich niedriger. Es kommt auch vor, dass ein Betrieb gar keinen Lohn zahlt, sondern nur Fahrtkosten und Spesen für Verpflegung übernimmt. Dies ist vom Gesetz her zulässig. Generell ist es Verhandlungssache wie in der ganzen Arbeitswelt, ob eine Entlohnung erfolgt oder nicht und wie hoch sie ist. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, für einen Unfallversicherungsschutz von Praktikantinnen und Praktikanten zu sorgen.
 
Gibt es eine Probezeit und Kündigungsfristen im Praktikum?
Allgemein gilt der erste Praktikumsmonat als Probezeit, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von sieben Tagen möglich. Individuell kann die Probezeit aber auch ausgeschlossen oder auf zwei bis drei Monate erweitert werden. Länger als drei Monate darf eine Probezeit im Praktikum jedoch nicht dauern.
 
Ist die Probezeit abgelaufen, kann eine Kündigung nur noch in gegenseitigem Einvernehmen oder aus einem triftigen Grund erfolgen, zum Beispiel, wenn der Praktikant eine grobe Treuepflichtverletzung begangen hat.
 
Welcher Versicherungsschutz besteht in einem Praktikum?
Zu den obligatorischen Verpflichtungen der Arbeitgeber gehört es, für Praktikantinnen und Praktikanten eine Versicherung gegen Berufsunfälle abzuschliessen. Beträgt das Arbeitspensum mehr als acht Stunden in der Woche, ist auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle Pflicht. Die jeweiligen Beiträge muss das Unternehmen entrichten.
 
Werden Sie während des Praktikums krank, greifen die Regelungen des Obligationenrechts. Eine Lohnfortzahlung erhalten Sie nur, wenn Ihr Praktikum länger als drei Monate dauert oder der Betrieb für Sie eine gesonderte Krankentagegeldversicherung abgeschliesst.
 
Sie selbst müssen auch Beiträge zahlen, wenn Sie älter als 17 Jahre sind. Für die AHV sind dies 5,124 %, für die Arbeitslosenversicherung 2,2 % Ihres Lohns. Sollten Sie einen Praktikumsjahreslohn erhalten, der über 21'150 Franken liegt, erfolgt automatisch eine Versicherung im Rahmen beruflicher Vorsorge, für die Sie auch beitragspflichtig werden.
 
Kann ich ein Praktikumszeugnis verlangen?
Sie haben wie alle normalen Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Dabei können Sie wählen zwischen einem reinen Arbeitsnachweis und einem Vollzeugnis, in dem auch Ihre Leistungen und Ihr Verhalten bewertet werden. Sollte Ihr Praktikum länger dauern und Sie sich bereits auf Stellensuche begeben, dürfen Sie von Ihrem Arbeitgeber auch ein Zwischenzeugnis verlangen.