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So entschlüsseln Sie versteckte Codes in Ihrem Arbeitszeugnis

Veröffentlicht am 14.05.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Arbeitszeugnis
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, um sich anderweitig nach einer Stelle umzusehen, haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem alten Arbeitgeber. Dies muss nach der gängigen Rechtsprechung mindestens «befriedigend» ausfallen und darf keine negativen oder diskreditierenden Aussagen enthalten. Personalchefs haben jedoch Formulierungen zur Hand, die auf den ersten Blick positiv wirken, mit denen sie aber versteckte negative Botschaften weitergeben können.
Sie sollten Ihr Arbeitszeugnis deshalb sehr genau und besonders positive Formulierungen auf ihre eigentliche Bedeutung hin prüfen. Suchen Sie sich vor allem Phrasen heraus, die je nach Blickwinkel in zweifacher Weise interpretiert werden können, und machen Sie sich einen möglichen negativen Sinn klar. Ein Satz wie «Er erledigte seine Arbeit stets nach seinen Fähigkeiten» kann nämlich auch ausdrücken, dass der Arbeitnehmer total unfähig war.
 
Prüfen Sie die drei wesentlichen Komponenten Ihres Arbeitszeugnisses
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus drei wichtigen Teilen: der Leistungsbeurteilung, der Verhaltensbewertung und einer Schlussformel. Jede dieser Komponenten kann Formulierungen enthalten, die zunächst einen positiven Eidruck machen, sich beim näheren Hinsehen allerdings als Stolpersteine entpuppen. Schauen Sie sich die drei folgenden Beispiele an:
  • in der Leistungsbeurteilung: «Er hat die an ihn gestellten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt.» Das kann im Klartext heissen, dass seine Leistungen mangelhaft waren.
  • in der Verhaltensbewertung: «Sie war kontaktfreudig und stets umgänglich mit ihren Kollegen.» Dahinter steckt, dass niemand in der Belegschaft sie so richtig leiden mochte.
  • in der Abschlussformel: «Er beendet das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch.» Negativ ausgelegt, bedeutet dieser Satz, dass er keine besondere Lücke hinterlässt und im Unternehmen nicht vermisst wird.
Formulierungen, die als versteckte Schulnoten interpretiert werden können
Manche versteckten Codes in Zeugnissen werden von Personalern wie Schulnoten gelesen. Die Ausdrücke und ihre Bedeutungen sehen zum Beispiel wie folgt aus:
  • «stets zur vollsten Zufriedenheit» = Note 6
  • «stets zur vollen Zufriedenheit» = Note 5
  • «zur vollen Zufriedenheit» = Note 4
  • «zur Zufriedenheit» = Note 3
  • «im Grossen und Ganzen» = Note 2
  • «bemüht» = Note 1 
Wie Sie sehen, entscheiden häufig nur Nuancen im Ausdruck, ob das Zeugnis gut oder schlecht ausfällt.
 
Achten Sie auf die Schlussformel
Die Abschlussformel ist eine spezielle Sache, denn der Arbeitgeber muss sie in einem qualifizierten Arbeitszeugnis im Gegensatz zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung nicht zwingend anbringen. Die letzten Sätze sind häufig das, was hängen bleibt. Sie können ein gutes Zeugnis noch einmal betonen, sie können aber auch alles zuvor Gesagte wieder in Zweifel ziehen. Erfahrene Personaler wissen das zu interpretieren.
 
Das gilt vor allem auch, wenn Ihr Arbeitgeber auf eine Abschlussformel verzichtet. In der Regel beutet das nichts Positives, aber Sie können dagegen nicht angehen, da die Abschlussformel eine freiwillige Angelegenheit ist.
 
Neue Trends für negative Codes in Zeugnissen
In den letzten Jahren wurden von Personalchefs neue Trends entwickelt, um Arbeitnehmer negativ zu bewerten, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Dazu gehören Strategien wie:
  • das Vermeiden von wesentlichen Beurteilungen
  • die Betonung von unwichtigen Dingen
  • das Weglassen von arbeitsbezogenen Standards
  • Verdrehungen bei der Auflistung von hierarchischen Reihenfolgen
  • übermässige Übertreibungen
  • sprachlich passiv formulierte Aussagen
Hier sollten Sie besonders genau hinschauen und, falls notwendig, Korrekturen einfordern, um bei Bewerbungen für eine neue Stelle nicht in einem schlechten Licht dazustehen.
 
Nicht erlaubte Angaben im Arbeitszeugnis
Manche Angaben zu Ihrer Persönlichkeit oder zu Ihrer Tätigkeit dürfen in einem Arbeitszeugnis auf keinen Fall auftauchen. Sollte es trotzdem vorkommen, können Sie mit allem Recht sofort Widerspruch einlegen. Diese Dinge sind gar nicht erlaubt:
  • der Kündigungsgrund
  • das letzte Gehalt
  • eine Betriebsratszugehörigkeit (es sei denn, Sie wünschen es)
  • gewerkschaftliche Aktivitäten
  • Nebenjobs (ausser bei Regelverstössen )
  • Konfessions- oder Parteizugehörigkeiten
  • Schwangerschaften und Elternzeiten
  • Erkrankungen
  • Straftaten, die nichts mit Ihrem Arbeitsverhältnis zu tun haben
  • Drogengebrauch
Zu Prozessen vor Gericht kommt es aber in der Regel wegen versteckter Formulierungen und nicht wegen der genannten verbotenen Angaben.
 
Sollten Sie während Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber durch Treuepflichtverletzungen, Betrug oder Diebstahl von Betriebseigentum auffällig geworden sein, darf dies in Ihrem Zeugnis stehen. Falls solche regelwidrigen Handlungen im Zeugnis nicht auftauchen, hat der neue Arbeutgeber das Recht, den alten in Regresspflicht zu nehmen, wenn Sie Ihre unerlaubten Aktivitäten weiterführen.
 
Sie müssen ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht hinnehmen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen ein unterdurchschnittliches oder mangelhaftes Arbeitszeugnis zu wehren. Sie müssen widersprüchliche und missverständliche Aussagen nicht hinnehmen. Für eine Neuausstellung stehen Ihnen mehrere Wege offen.
 
Wenn Sie eine Eskalation vermeiden möchten, suchen Sie zunächst eine offene Aussprache mit Ihrem Arbeitgeber. Es kommt gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig vor, dass sie bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen über wenig Know-how und Erfahrung verfügen. Häufig lassen sich Probleme in einem direkten Gespräch sehr schnell und einfach lösen.
 
Lässt sich Ihr Arbeitgeber jedoch zu viel Zeit oder verhält sich hinhaltend, können Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Weisen Sie dabei auf die strittigen Formulierungen hin und unterbreiten Sie Alternativen.
 
Wenn diese beiden Wege nicht funktionieren, können Sie ein korrektes Arbeitszeugnis vor Gericht einklagen. In der Regel haben Arbeitnehmer dabei gute Chancen und können einen Urteilsspruch zu ihren Gunsten erwarten. Es empfiehlt sich allerdings, die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, um keine Fristen zu versäumen und auf seine Erfahrung zurückgreifen zu können.