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Weniger Arbeitsleistung durch das Smartphone am Arbeitsplatz

Veröffentlicht am 19.05.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Smartphone am Arbeitsplatz
Beeinträchtigt das Smartphone am Arbeitsplatz die Arbeitsleistung? Eine Antwort auf diese Frage liefert ein Feldexperiment der Universität Trier, bei dem die Produktivität der Arbeitsleistung im Zusammenhang mit Ablenkungen durch das Handy überprüft wurde. Zu welchem Ergebnis das Experiment kommt, und was das für die Handynutzung am Arbeitsplatz bedeutet, das erfahren Sie hier.
Zusammenhang zwischen Handynutzung und Produktivität der Arbeitsleistung
Dutzende Male am Tag wandert der Blick auf das Handy. Da werden regelmässig Nachrichten gecheckt oder Newsfeeds in den sozialen Netzwerken überprüft. Insoweit geniesst das Smartphone ungeteilte Aufmerksamkeit, wohingegen die Konzentration für andere Aufgaben deutlich nachlässt. Um die genauen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung zu erforschen, wurden im Rahmen eines Feldexperimentes an der Universität Trier die Mitarbeiter eines Telefonservices in zwei Gruppen unterteilt. Während der ersten Gruppe die Handynutzung während der Arbeitszeit ausdrücklich untersagt wurde, war der zweiten Gruppe die Nutzung des Smartphones erlaubt. Die übrigen Arbeitsbedingungen waren identisch. Bereits nach kurzer Zeit fielen gravierende Unterschiede zwischen beiden Gruppen auf. Die Arbeitsleistung der Gruppe mit dem Handyverbot lag um rund zehn Prozent deutlich höher als die der Vergleichsgruppe. Allerdings wurde umgekehrt das Handyverbot als Zeichen von Misstrauen seitens des Arbeitgebers empfunden. Nicht erst seit diesem Feldexperimentes stellt sich deshalb die Frage, wie mit der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz umzugehen ist.
 
Die negativen Folgen der Handynutzung am Arbeitsplatz
Die Handynutzung am Arbeitsplatz zeigt einige negative Folgen:
  • Verlust von Arbeitszeit: Arbeitnehmer erhalten für Ihre Arbeitsleistung ein Gehalt. Werden sie durch die Handynutzung von der Arbeit abgelenkt, bedeutet das für den Arbeitgeber einen Verlust von Arbeitszeit, den er bezahlt.
  • Konzentrationsverlust: Die Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz führt zu Arbeitsunterbrechungen, worunter die Effizienz und die Qualität der Arbeit leiden.
  • Produktivitätsverlust: Mit der Handynutzung am Arbeitsplatz sinken auch die Konzentration und damit die Arbeitsleistung, was mit einem Produktivitätsverlust einhergeht und Flüchtigkeitsfehlern sowie schlimmstenfalls die Unfallhäufigkeit erhöht.
  • Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz: Während sich die einen mit ihrem Smartphone beschäftigen, arbeiten andere und übernehmen gegebenenfalls zeitweise die Arbeit des Kollegen, der mit seinem Smartphone beschäftigt ist. Das führt früher oder später zu Unmut, der sich auf die Stimmung des gesamten Teams auswirkt. Daraus können Streitigkeiten resultieren, die die Motivation im Team senken.
  • Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen: Smartphones verfügen über eine Kamerafunktion, mit der schnell das eine oder andere Bild geschossen wird. Da kann es am Arbeitsplatz passieren, dass auf einem Bild ein Kollege oder gar vertrauliche Daten landen, wobei Bilder aus dem Unternehmen grundsätzlich vertraulichen Charakter haben. Werden sie auf Social Media Plattformen eingestellt, ist das eine strafbare Handlung. Das gilt gleichermassen für Bilder von Kollegen, die keine Erlaubnis für eine Veröffentlichung erteilt haben.
  • Störung von technischen Geräten und Anlagen: Durch die Handynutzung am Arbeitsplatz kann es aufgrund von elektronischen Wellen zu technischen Störungen kommen. Sie können sich schlimmstenfalls auf den betrieblichen Ablauf auswirken, sodass es bei der Nutzung von technischen Anlagen und Geräten zu Störungen kommen kann. Schlimmstenfalls entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, der vom Verursacher ersetzt werden muss.
 
Handynutzung am Arbeitsplatz: Die Rechtslage in der Schweiz
Grundsätzlich ist die private Nutzung von Smartphones oder Tablets am Arbeitsplatz verboten. Das gilt auch für Tablets oder Handys, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Verstoss kann es zu einer Abmahnung und bei weiterer Uneinsichtigkeit schlimmstenfalls zu einer Kündigung kommen. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, das der Arbeitgeber die Nutzung dieser technischen Gerätschaften ausdrücklich verboten hat. Damit sich Arbeitnehmer nicht bevormundet und eingeschränkt fühlen, kann der Arbeitgeber das Handyverbot lockern. Er kann zum Beispiel eine maximale Dauer für die private Handynutzung am Arbeitsplatz festlegen oder die Nutzung auf Pausen beschränken.
 
Wer über das Ziel hinausschiesst und private Angelegenheiten von längerer Dauer mit dem Smartphone am Arbeitsplatz erledigt, muss mit einer Strafanzeige wegen Arbeitsplatzbetrugs rechnen. Ausserdem kann es bei der privaten Nutzung eines Handys am Arbeitsplatz zu einem Haftungsausschluss kommen. Kommt es zu einem Unfall, zum Beispiel in einem Handwerksbetrieb, der auf die unsachgemässe Nutzung eines Smartphones zurückzuführen ist, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die wiederum führt zu einem Haftungsausschluss, sodass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommt und von ihrem Leistungspflicht befreit ist.