Schwarzarbeit in der Schweiz - ein Schaden für alle - ostjob.ch
540 Artikel für deine Suche.

Schwarzarbeit in der Schweiz - ein Schaden für alle

Veröffentlicht am 23.07.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Schwarzarbeit
Wie in den meisten anderen Ländern ist Schwarzarbeit auch in der Schweiz ein unangenehmes Thema. Im Rahmen von illegalen Beschäftigungen sind Menschen meist unterbezahlt tätig und weder sie noch der Arbeitgeber zahlen die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Sozialabgaben. Natürlich ist dies alles strafbar - doch die Abgrenzung - Schwarzarbeit oder nicht - ist nicht immer leicht. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine kompakte Zusammenfassung.
Was ist Schwarzarbeit?
Eigentlich sollte es bei einer Straftat doch genaue Regelungen geben. Doch manchmal ist es gar nicht so leicht, eine legale Beschäftigung und Schwarzarbeit voneinander abzugrenzen. Denn in diesem Zusammenhang spielen sowohl die Regelmässigkeit einer Beschäftigung als auch die Höhe des gezahlten Entgelts eine Rolle. Das bedeutet, dass der regelmässige Minijob angemeldet werden muss und auch eine einmalige Sanierung des Wohnhauses durch einen Freund für einen vierstelligen Betrag steuerpflichtig ist. Und es ist auch von Relevanz, ob es sich um einen Gefallen oder eine gewerbliche Leistung handelt. Als Faustregel gilt: Wenn Beschäftigungen die Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung erfordern und dies unterbleibt, handelt es sich um eine Straftat.
 
Was macht Schwarzarbeit so schädlich?
Es gibt gute Gründe, die die Strafen für die Schattenwirtschaft zu einer richtigen Massnahme machen. Das Beispiel eines illegal beschäftigten Bauarbeiters aus einem anderen Land soll dies verdeutlichen. Dieser Beschäftigte wird in aller Regel ein untertarifliches Entgelt erhalten, das seine Leistung nicht korrekt bezahlt. Dadurch dass in Abhängigkeit von seinem Arbeitslohn keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden, hat er auch in diesem Bereich einen Nachteil. Arbeitsplätze für Facharbeiter werden gefährdet. Das Unternehmens selbst macht sich - wie auch der Arbeiter - strafbar und muss mit hohen Strafen rechnen. Sollte es vom Kunden zu einer Reklamation kommen, kann diese nicht korrekt abgewickelt werden, weil eine illegale Leistung nicht zu Schadensersatz berechtigt. Auch der Schaden für die Schweiz und die Allgemeinheit ist jährlich ein Betrag, der viele Millionen umfasst. Millionen aus Steuern und Sozialabgaben, die für die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz eingesetzt würde - wenn diese Beiträge für die Allgemeinheit korrekt bezahlt werden würden.
 
Schwarzarbeit bei Unternehmen
Im gewerblichen Umfeld ist Schwarzarbeit ein Delikt, das leicht einzugrenzen ist. Wer regelmäßig beschäftigt und bezahlt ist, muss angemeldet werden - inklusive aller damit verbundenen Sozial- und Steuerabgaben. Die Behörden nehmen in diesem Zusammenhang insbesondere solche Branchen unter die Lupe, in denen die Schwarzarbeit besonders eingesetzt wird: im Bereich des Bauwesens, in der Fleischindustrie und in landwirtschaftlichen Betrieben - speziell bei Arbeitskräften, die für eine bestimmte Saison engagiert sind. Unternehmen, die solche Beschäftigungen in der Praxis umsetzen, sparen durch geringe Löhne, bezahlen diese aber vielleicht durch teure Bussgelder. Außerdem haben Betriebe, die Schwarzarbeit bei sich dulden, einen ungerechten Vorteil gegenüber denjenigen, die ehrlich arbeiten.
 
Schwarzarbeit im privaten Bereich
Sie haben eine Kinderbetreuung als Minijob? Sie bezahlen einen Nachhilfelehrer oder eine Pflegekraft? Das alles sind Entgelte, die auch mit Steuern und Sozialabgaben in Verbindung stehen und angemeldet werden müssen. Nicht anmeldepflichtig ist es dagegen, wenn Sie dem Bekannten, der Ihnen ab und zu einmal den Rasen mäht, ein paar Schweizer Franken als Obolus zustecken. Damit es keine böse Überraschung durch die zuständigen Behörden gibt, sollten Sie sich in Zweifelsfällen absichern. Eine Auskunft kostet nichts und Sie können sich sicher sein, rechtskonform zu handeln.
 
Viele Menschen fragen sich, ob sie eine ihnen bekannte Straftat rund um die Schwarzarbeit melden sollen. Ein wichtiges Argument, dies zu tun, ist es, dass es sich um ein Delikt handelt, dass allen schadet - und das durchaus vermeidbar wäre, wenn man Menschen zu fairen Löhnen beschäftigt und korrekt anmeldet.
Weiterführende Links:
> Bussgeld-Katalog: Schwarzarbeit - Was kann drohen