Veröffentlicht am 11.08.2021 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
Wenn Sie im Büro auf dem Weg zur Toilette stürzen und sich das Handgelenk brechen, wird dieses Unfallereignis offiziell als Arbeitsunfall definiert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt sämtliche Kosten. Der Versicherungsschutz geht über den Schutz der Krankenversicherung hinaus. Immer mehr Menschen arbeiten seit der Corona Pandemie im Home Office. Wie ist es dabei um den Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle bestellt? Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Unfallereignisse im Home Office werden versicherungsrechtlich ebenso behandelt wie die am Arbeitsort beim Arbeitgeber. Diese Gleichstellung beim Unfallschutz hat sich in Deutschland und der Schweiz durchgesetzt.
Abgrenzungskriterien sind identisch
Zu den vom gesetzlichen Unfallschutz erfassten Aktivitäten zählen im Home Office beispielsweise
- der Weg zur heimischen Toilette.
- der Weg zur Küche, um sich mit Essen und Trinken zu versorgen.
- Wege zum Mittagessen ausser Haus.
- Anfahrtswege zur Kita und zurück ins Home Office.
Hier setzen die Unfallversicherer identische Differenzierungsmerkmale an wie bei der Tätigkeit im Büro oder am Arbeitsort des Arbeitgebers. Wenn Sie im Home Office rein private Interessen verfolgen, beispielsweise, indem Sie draussen während der Mittagspause im Garten die Wäsche aufhängen, können Sie regelmässig nicht von einem Versicherungsschutz ausgehen. Hier kommt es immer auf die Umstände des einzelnen Falles an, aber Ihre private Wäsche reicht normalerweise nicht in dem Bereich Ihrer Arbeitstätigkeit hinein. Diese Abgrenzung gilt jedenfalls in Deutschland.
In der Schweiz sind Sie selbst beim Wäscheaufhängen über den Arbeitgeber versichert, wenn Sie eine Tätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer ausüben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie im Home Office tätig sind oder am Arbeitsort des Unternehmens. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den entsprechenden Versicherungsschutz für Sie bereitzustellen. Sie werden so über Ihren Arbeitsplatz gegen Berufskrankheiten, Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert.
Immer an die Dokumentation des Unfallereignisses denken
Was den Nachweis eines Schadensereignisses angeht, können Sie es im Home Office schwerer haben. Arbeiten Sie am heimischen Schreibtisch, gibt es keine Kollegen und Kolleginnen, die den Unfallhergang bezeugen. Dokumentieren Sie deshalb zeitnah, wann, wie und wo der Unfall passiert ist. Das erleichtert es Ihnen später, die entsprechenden Fragebögen des Versicherungsträgers auszufüllen und den Unfall nachzuweisen.
Fazit: Auch im Home Office sind Sie umfassend gegen Arbeitsunfälle gesetzlich versichert.