Schwangerschaft: Was ändert sich im Job? - ostjob.ch
539 Artikel für deine Suche.

Schwangerschaft: Was ändert sich im Job?

Veröffentlicht am 11.04.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Schwangerschaft am Arbeitsplatz


Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist die Vorfreude gross. Doch die Schwangerschaft kann mitunter auch ganz schön anstrengend sein. Daher kommen in dieser Zeit viele Fragen auf, zum Beispiel, ob man ganz normal weiterarbeiten kann und welche Auswirkungen die Schwangerschaft auf den Beruf hat.
 
Titelbild: Die Schwangerschaft kann sich je nach Berufsgruppe ganz unterschiedlich auf das Arbeitsleben auswirken.
Bild: fotolia.com © Svyatoslav Lypynskyy (#125416477)


Eins vorweg: Grundsätzlich lassen sich Schwangerschaft und Beruf problemlos miteinander vereinbaren und die werdende Mama kann bis zum Mutterschutz weiterarbeiten – vorausgesetzt, die Schwangerschaft verläuft ohne Komplikationen. Denn schliesslich sind Schwangere ja nicht krank. Dennoch gibt es einige Berufsgruppen, bei denen die Schwangerschaft schon früh zu Einschränkungen führt und einige Vorsichtsmassnahmen notwendig sind.
 
Grundlegendes: Kündigungsschutz, Maximale Arbeitszeit und Möglichkeiten zum Ausruhen
Grundsätzlich dürfen werdende Mütter zum Schutz ihrer Gesundheit täglich maximal neun Stunden arbeiten. In einer Verordnung zum Arbeitsgesetz heisst es ausserdem, dass schwangere Frauen bei ihrer Arbeit die Möglichkeit haben sollten, sich hinzulegen und sich auszuruhen. Selbstverständlich dürfen Frauen aufgrund ihrer Schwangerschaft auch nicht benachteiligt werden. So gilt für Schwangere ein besonderer Kündigungsschutz – sie dürfen laut Art. 336c OR während der ganzen Schwangerschaft sowie während 16 Wochen nach der Geburt nicht entlassen werden. Ausserdem haben sie das Recht auf eine vergleichbare Stelle, sollten sie ihre bisherige Tätigkeit aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr ausüben dürfen.

Schutz vor ungünstigen Arbeitsbedingungen: Die wichtigsten Arbeitsschutz-Massnahmen

DJndxd.jpeg
Verkäuferinnen stehen an ihrem Arbeitstag sehr viel. Im letzten Drittel der Schwangerschaft müssen sie jedoch nur noch vier Stunden täglich im Stehen arbeiten.
Bild: fotolia.com © Mihai Blanaru (#104473688)

 
Schwangere geniessen bei der Arbeit einen besonderen Schutz. So gibt es bei Arbeiten im Stehen, Schichtarbeit sowie gefährlichen oder beschwerlichen Tätigkeiten ein paar Einschränkungen. Entgegen weitläufiger Meinungen müssen Schwangere allerdings nicht den ganzen Tag liegen oder sitzen, sondern können bis auf einige Ausnahmen ganz normal weiterarbeiten. Selbst körperliche Tätigkeiten sind bis zu einem gewissen Punkt kein Problem. Regelmässige Bewegung wird in der Schwangerschaft sogar empfohlen, da sie Beschwerden wie Krampfadern, Rückenschmerzen und Wassereinlagerungen vorbeugt und auch zu einer seelischen Ausgeglichenheit beiträgt, wenn die Hormone mal verrücktspielen. Zu viel oder eine zu anstrengende und ermüdende Bewegung sollte es allerdings auch nicht sein. Wenn Schwangere sich im Job häufig strecken oder beugen oder in einer dauernden Kauerstellung arbeiten müssen, könnte das dem Baby schaden, genauso wie das Bewegen von schweren Lasten von Hand. So muss eine Schwangere ab dem siebten Monat beispielsweise keine mehr als fünf Kilo schwere Kisten mit Ordnern mehr tragen. Auch das häufige Klettern auf Leitern, etwa im Warenlager, kann in der Schwangerschaft schädlich sein. Wer im Job hauptsächlich stehen muss – etwa hinter der Ladentheke – braucht ab dem zweiten Schwangerschaftstrimester mindestens 12 Stunden Ruhezeit am Tag, der Arbeitgeber muss ausserdem alle zwei Stunden einer Pause von zusätzlich 10 Minuten zustimmen. Im letzten Drittel der Schwangerschaft haben Schwangere das Recht, nur noch maximal vier Stunden am Tag stehende Arbeiten auszuführen, in der restlichen Zeit darf eine sitzende Tätigkeit verrichtet werden.

Gerade wenn Sie regelmässig zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, haben Sie das Recht, in den ersten sieben Schwangerschaftsmonaten eine gleichwertige Tagesarbeit auszuüben. Ist das nicht möglich, haben Sie das Recht, nicht mehr zu arbeiten, erhalten dann aber auch nur 80 % des Lohnes (ohne die Zuschläge, die Sie sonst für die Nachtarbeit bekommen hätten). Ab der 32. Schwangerschaftswoche ist es sogar gesetzlich verboten, nachts zu arbeiten. Auch andere belastende Arbeitszeitsysteme wie wechselnde Schichten müssen nicht mehr ausgeführt werden, falls das Sie und das Baby gefährden könnte. Darüber hinaus sollten auch Arbeiten unter gefährlichen Arbeitsbedingungen wenn möglich nicht mehr von Schwangeren ausgeübt werden, beispielsweise
  • Arbeiten unter Einwirkung schädlicher Strahlen
  • Arbeiten unter Einwirkung schädlicher (zum Beispiel giftiger oder radioaktiver) Stoffe, Chemikalien oder Mikroorganismen
  • Arbeiten mit einem Lärmpegel von über 85 dB
  • Arbeiten bei einer Temperatur über 28°C oder unter -5°C
  • Arbeiten bei Nässe
  • Arbeiten mit Einwirkungen wie Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen
  • Akkord- und Fliessbandarbeit
Doch selbst bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten muss einiges beachtet werden. Es kommt also ganz auf die Berufsgruppe an, wie sich die Schwangerschaft auf den Job auswirkt.


Vom Büro bis zur Baustelle: Auswirkungen der Schwangerschaft auf verschiedene Berufsgruppen

Arbeiten im Büro: Beine hochlegen und Aufstehen erlaubt

DJndxd.jpeg
Wer im Büro arbeitet, darf zwischendurch aufstehen oder die Beine hochlegen.
Bild: fotolia.com © VadimGuzhva (#81368252)


Ein Bürojob wirkt auf den ersten Blick entspannt. Doch das lange Sitzen kann auch anstrengend sein und beispielsweise zu häufigen Rücken-, Kopf- und Augenschmerzen führen.  Ausserdem kann das viele Sitzen gerade in der Schwangerschaft Auswirkungen auf die Blutzirkulation haben. Frauen, die einen Bürojob haben und ständig sitzen müssen, dürfen daher in der Schwangerschaft die Arbeit öfters kurz unterbrechen und mal aufstehen oder herumgehen. Auch die Beine sollten sie öfter kurz hochlegen. Schon eine Ablage für die Beine unter dem Pult kann helfen. Ansonsten kann die Tätigkeit im Büro aber auch in der Schwangerschaft ohne weiteres verrichtet werden.


Arbeiten in Beförderungsmitteln: Ab dem dritten Monat tabu
Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen keine Jobs mehr in Beförderungsmitteln wie Bussen, Taxis oder Flugzeugen ausüben – und zwar weder als Fahrerin, noch als Kontrolleurin oder Stewardess. Schwangere, die in solchen Berufen arbeiten, können aber in anderen Bereichen eingesetzt werden. So kann eine Zugbegleiterin während ihrer Schwangerschaft beispielsweise am Schalter im Bahnhof arbeiten, eine Stewardess am Flughafen.


Arbeiten im Krankenhaus: Strahlen und Keime als Gefahr für die Gesundheit
Die Arbeit im Krankenhaus kann gerade für Ärztinnen anstrengend sein. Mit Operationen und 24-Stunden-Diensten schaden sie ihrer Gesundheit und der des Babys. Aber auch wegen der Krankheitskeime oder der Röntgenstrahlung oberhalb bestimmter Grenzwerte ist ein Job im Krankenhaus während der Schwangerschaft unter Umständen gefährlich. Deshalb dürfen Frauen in medizinischen Berufen ihre tägliche Arbeit während der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben oder sollten in einen anderen Bereich wechseln. Röntgen-Assistentinnen oder Frauen, die im Labor arbeiten, könnten so beispielsweise während der Schwangerschaft auf die normale Station wechseln.


Arbeiten mit Chemikalien: Gesundheitsschädliche Stoffe vermeiden
 
DJndxd.jpeg
Putzfrauen sollten Handschuhe tragen und am  besten umweltfreundliche Putzmittel verwenden.
Bild: fotolia.com © Michael Schütze (#51294070)

In manchen Berufen kommt man mit gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kontakt. Das ist zum Beispiel der Fall bei Putzfrauen, die viel mit Putz- oder Lösungsmitteln zu tun haben. Manche besonders aggressive Putzmittel reizen die Atemwege und können sogar Asthma auslösen. Putzfrauen sollten daher grundsätzlich, aber gerade während der Schwangerschaft, regelmässig lüften und bei der Verwendung der Putzmittel Handschuhe tragen. Wenn möglich, sollten zudem umweltfreundliche Mittel wie Putzessig benutzt werden. Die Arbeit im Chemielabor, beispielsweise als Chemie- und Pharmatechnologin, ist während der Schwangerschaft verboten, wenn zum Beispiel mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Stoffen gearbeitet wird. Auch andere giftige und gesundheitsschädliche Gefahrstoffe sind zu vermeiden.


Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr: Baustellen und Maschinen sind tabu
Ganz klar ist es auch, dass Schwangere keine Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr mehr ausüben dürfen. So ist beispielsweise der Umgang mit bestimmten Maschinen oder die Arbeit auf einer Baustelle mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden und sollte nicht mehr ausgeübt werden: Wer in einem Bereich arbeitet, wo man schnell ausrutschen, hinfallen oder abstürzen kann, sollte in der Zeit der Schwangerschaft in einem anderen Bereich eingesetzt werden, etwa im Büro.


Sonstige Branchen: Ausnahmen bei der Nachtarbeit
In manchen Branchen können übrigens in Bezug auf die Einschränkungen bei der Nachtarbeit Ausnahmen gemacht werden. In der Gastronomie, in Hotels, Seniorenheimen und Jugendherbergen dürfen Schwangere beispielsweise bis 22 Uhr arbeiten. Wer in der Landwirtschaft tätig ist, zum Beispiel als Agrarpraktikerin, darf bereits morgens um fünf Uhr mit dem Melken anfangen. Musikerinnen und Sängerinnen dürfen bei Konzerten sogar bis 23 Uhr auf der Bühne stehen.


Fazit
Wer schwanger ist, kann in der Regel bis zum Mutterschutz ganz normal weiterarbeiten – mehr als neun Stunden sind allerdings tabu, zudem sollten werdende Mütter sich regelmässig ausruhen. Je nach Berufsgruppe kommt es allerdings zu Einschränkungen. Ungünstige Arbeitsbedingungen wie Lärm, Hitze, Kälte und Nässe sind zu vermeiden, genauso wie ermüdende Bewegungen oder gefährliche Berufe, bei denen eine erhöhte Unfall- oder Gesundheitsgefahr besteht. Wer in solchen Berufen arbeitet, hat jedoch das Recht darauf, während der Schwangerschaft eine andere Tätigkeit im Betrieb zu übernehmen.