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Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz und wie vorbeugen?

Veröffentlicht am 06.01.2023 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
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Sie stellen fest, dass von Ihrem Computer im Büro immer wieder Dateien gelöscht werden? Telefonate werden nicht weitergeleitet und Unterlagen nicht weitergereicht? Es werden üble Gerüchte über Sie in die Welt gesetzt, und nun haben Sie Ärger mit Ihrem Vorgesetzten? Das ist ein typisches Beispiel für Mobbing am Arbeitsplatz. Doch welche Merkmale weisen auf Mobbing hin, welche rechtlichen Möglichkeiten haben Gemobbte, und wie können Arbeitgeber Mobbingsituationen vorbeugen?
Typische Merkmale für Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbingfälle unterscheiden sich bezüglich der Methoden, nicht jedoch in ihrem Ablauf. Am Anfang steht immer ein Konflikt, der nicht auf konstruktive Weise einer Lösung zugeführt wird. Das liegt auch daran, dass die Unternehmenskultur und das Arbeitsklima oftmals nicht auf eine Konfliktlösung ausgerichtet und so ein guter Nährboden für Mobbing sind.

Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise Angriffe auf die Persönlichkeit des Mitarbeiters und auf seine Arbeitsleistung. Sie wird unter anderem dadurch boykottiert, dass dem Mitarbeiter keine oder nicht erfüllbare Aufgaben zugewiesen werden oder solche, die weit unter seinem bisherigen Aufgabengebiet liegen.
Diffamierungen, wahrheitswidrige Behauptungen und üble Gerüchte machen die Runde.

Der Mitarbeiter wird wie Luft behandelt und vom Bürogeschehen vollkommen ausgegrenzt. Die Mobbingattacken gewinnen im weiteren Verlauf an Intensität. Gleichzeitig verschlechtert sich die Situation des Betroffenen. Neben einer enormen psychischen Belastung kann es auch zu körperlichen Beschwerden kommen. Sie münden in Krankschreibungen, gegebenenfalls in Depressionen und schlimmstenfalls in einem Burnout oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

Was Sie als Arbeitnehmer rechtlich gegen Mobbing unternehmen können

Das Wichtigste ist, dass Sie als Arbeitnehmer Mobbinghandlungen nachweisen können. Dafür ist es ratsam, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem Sie detailliert alle Aktivitäten seitens der Mobber genau beschreiben unter Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit. Gut ist, wenn es Ihnen gelingt, diese Vorgänge zum Beispiel mithilfe von entsprechendem Bildmaterial oder durch Zeugen zu belegen. Kann Mobbing nachgewiesen werden, wird der Arbeitgeber aufgrund seiner in Art. 328 OR definierten Fürsorgepflicht angewiesen, Mobbing zu unterlassen.

Er kann darüber hinaus zu Genugtuung oder Schadenersatz verpflichtet werden. Auch strafrechtliche Schritte sind denkbar, zum Beispiel wegen Verleumdung, übler Nachrede, Nötigung, Beschimpfung, Drohung und gegebenenfalls auch wegen sexueller Belästigung oder einfacher Körperverletzung. Wichtig ist, sich professionelle Hilfe zu
suchen, um mental so stark wie möglich zu bleiben, zum Beispiel bei einer der zahlreichen
Beratungsstellen in der Schweiz unter https://www.mobbing-zentrale.ch/anlaufstellen/.

Wie Sie als Arbeitgeber Mobbing am Arbeitsplatz vorbeugen können

Arbeitgeber sind nach Art. 328 OR (Obligationenrecht) verpflichtet, die Persönlichkeit und
Gesundheit des Arbeitgebers zu schützen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Gemäss dieser gesetzlichen Vorschrift sollten Arbeitgeber ein Interesse daran haben, Mobbing in ihrem Unternehmen offen anzugehen, vorbeugende Massnahmen zu treffen und mobbende Arbeitnehmer sowie Vorgesetzte in ihre Schranken zu weisen. Dabei kann diese Vorgehensweise helfen:
  • Machen Sie als Arbeitgeber Mobbing am Arbeitsplatz zum Thema.
  • Klären Sie im Rahmen von Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen die Belegschaft über die verschiedenen Formen von Mobbing auf.
  • Machen Sie als Arbeitgeber deutlich, dass Sie Mobbing am Arbeitsplatz entschieden ablehnen und dass Mobber mit Konsequenzen rechnen müssen.
  • Bestimmen Sie einen neutralen Ansprechpartner für Mobbing, wobei es sinnvoll sein kann, aus Gründen der Neutralität auf einen externen Berater zu vertrauen.
  • Lassen Sie sämtliche Organisationsstrukturen prüfen, und weisen Sie die Personalabteilung oder den Personalverantwortlichen an, in allen Stellenbeschreibungen den Aufgabenbereich klar und unmissverständlich festzulegen. Das gilt für bereits bestehende als auch für neue Arbeitsverhältnisse.
  • Geben Sie als Arbeitgeber an alle Führungskräfte die Weisung aus, Meinungsverschiedenheiten sofort anzusprechen und zu klären, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Mediators.
  • Unterziehen Sie sämtliche Führungskräfte einem Führungskräftetraining, sodass eine
  • kompetenzfreie Führung der Vergangenheit angehört.
Das sind nur einige Möglichkeiten für Arbeitgeber, um Mobbing zu unterbinden. Diesbezüglich ist konsequentes Handeln angezeigt. Das ist deshalb erwähnenswert, weil es Arbeitgeber gibt, die das Lösen von Konflikten aus unterschiedlichen Gründen den Mitarbeitern überlassen. Sich rauszuhalten und einzelne Mitarbeiter beispielsweise einer Meute von Kollegen für Mobbingspiele zu überlassen, verstösst gegen Recht und Gesetz und ist menschlich zutiefst verwerflich!