Sind Tiere am Arbeitsplatz verboten?
Veröffentlicht am 26.01.2024 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
Tiere sind am Arbeitsplatz nicht verboten. Sie können es mitnehmen, wenn es sehr gut erzogen ist und wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Diese können in der Hygiene liegen, in der Ablehnung der Arbeitskollegen oder auch bei den Arbeitsaufgaben. Ihr Hund muss auch einige Voraussetzungen erfüllen, wenn er Sie an den Arbeitsplatz begleiten soll. Keinesfalls darf er die Arbeitsabläufe stören.
Haustiere dürfen den Arbeitnehmer begleiten
Für Besitzer von Hunden, aber auch von Katzen stehen mitunter vor der Frage, ob die Mitnahme des Tieres an den Arbeitsplatz gestattet ist. Die gute Nachricht ist, dass es kein gesetzliches Verbot gibt. Dennoch können Sie Ihr Tier nicht einfach ohne Vorankündigung mitnehmen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die für Sie positiv oder negativ ausfallen kann. Es ist auch nicht festgelegt, welche Gründe gegen die Mitnahme des Tieres sprechen könnten.
Gehen Sie einfach offen mit Ihrem Wunsch um, Ihr Tier zum Arbeitsplatz mitzubringen. Sprechen Sie mit Ihrem Chef, aber auch mit Ihren Kollegen. Selbst wenn die Mitnahme Ihres Haustieres ganz spontan notwendig ist, sollten Sie vorab wenigstens telefonieren. Sollten Gründe gegen die Mitnahme sprechen, ist es gut, wenn Sie diese respektieren und für Ihr Haustier während der Arbeitszeit eine andere Lösung finden. Ihr Tier darf sie begleiten, aber nur dann, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Gründe, die gegen Tiere am Arbeitsplatz sprechen
Da es keine gesetzliche Grundlage für die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz gibt, sind die Gründe für ein Versagen einer Genehmigung ebenfalls nicht definiert. An Arbeitsplätzen mit speziellen Hygienevorschriften wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch in
Lebensmittelbetrieben und anderen Unternehmen, in denen es spezifische Anforderungen an die
Sauberkeit gibt.
Hier sind Tiere generell tabu. Gleiches gilt, wenn Kollegen auf Tierhaare allergisch reagieren oder wenn grosse Angstgefühle gegenüber Hunden bestehen. Die Arbeitsleistung darf durch die Anwesenheit des Hundes zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Somit sind Hunde in der Regel an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr nicht zugelassen. Das Büro muss gross genug, aber nicht sehr stark frequentiert sein. Grossraumbüros eignen sich somit nicht für die Mitnahme von Hunden.
Auch das Tier kann Gründe liefern
Gründe, die gegen eine Mitnahme an den Arbeitsplatz sprechen, können auch beim Tier liegen. Es muss sauber sein und darf keinerlei unangenehme Gerüche absondern. Der Hund muss in der Lage sein, über Stunden ruhig an einem Platz zu liegen. Es ist empfehlenswert, dem Tier einen grosszügigen Platz in einer ruhigen Ecke zuzuweisen. Selbstverständlich sollte das Tier nicht an die Möbel gehen und auch die Kabel nicht anrühren.
Wenn Kollegen schneller sind
Hat ein Kollege oder eine Kollegin ein Tier mitgebracht, heisst das nicht, dass Sie automatisch das gleiche Recht haben. In vielen Fällen wird die Erlaubnis nur für einen Hund pro Büro erteilt. Zudem hat der Chef das Recht, nur einzelnen Kollegen das Tier zu erlauben und dies mit der Arbeitsleistung zu begründen. Somit können Sie Ihr Tier grundsätzlich mitbringen, haben darauf aber keinen rechtlichen Anspruch.