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Bekomme ich für die häusliche Pflege eine Entlohnung?

Veröffentlicht am 06.09.2024 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
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Die Pflege eines nahen Angehörigen in seinen eigenen vier Wänden ist mit einem hohen zeitlichen und emotionalen Aufwand verbunden. Oftmals ist es notwendig, die Berufstätigkeit ganz oder teilweise zurückzustellen. Dies ist mit Einkommensverlusten verbunden. Um diese auszugleichen, kann unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Entlohnung in Anspruch genommen werden.
Berechnung der Entlohnung für die häusliche Pflege

Eine Entlohnung für die häusliche Pflege kann von der Spitex in Anspruch genommen werden. Grundlage ist ein Anstellungsvertrag, der zwischen der Spitex und dem pflegenden Familienmitglied geschlossen wird. Die Entlohnung erfolgt auf der Basis der Stunden, die notwendig sind, um die Pflege zu gewährleisten. Dies wird von einer Fachkraft geprüft: Die Unterscheidung erfolgt zwischen einem leichten, einem mittleren und einem aufwendigen Pflegegrad. Für jede Stunde Pflegebedarf zahlt die Spitex 37,90 CHF. Multipliziert mit der Anzahl der notwendigen Stunden, kann ein monatliches Entgelt von bis zu 3.400 CHF beansprucht werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Entlohnung

Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Entlohnung. Sind diese erfüllt, wird der Antrag in der Regel genehmigt.
  • Die pflegende Person muss volljährig sein
  • Der pflegebedürftige Angehörige muss einen dauerhaften Pflegebedarf nachweisen
  • Beide Personen müssen in einer familiären Beziehung zueinander stehen
Für die Inanspruchnahme des Pflegegeldes ist es unerheblich, ob es sich um die Unterstützung von Senioren oder von jüngeren Menschen mit Handicap handelt. Wesentlich ist die Erfüllung der Voraussetzung, dass es sich um eine dauerhafte Pflege handelt. Die Entlohnung wird so lange gezahlt, wie der Pflegebedarf besteht. Dies kann auch ein Zeitraum von mehreren Jahren sein.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Der professionelle Anspruch der Pflege ist vor allem bei einem aufwendigen Pflegebedarf nicht so einfach zu erfüllen. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, professionelle Unterstützung in Form einer intensiven Betreuung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung kann vor Ort erfolgen. Der Vorteil liegt darin, dass sie exakt auf die pflegebedürftige Person zugeschnitten ist. Durch den Anspruch auf eine individuelle Beratung soll sichergestellt werden, dass der pflegende Angehörige mit den Aufgaben nicht überfordert ist und auch schwierige Situationen meistern kann.

Inanspruchnahme von Schulungen und Weiterbildungen

Über die persönliche Betreuung hinaus ist es möglich, in Schulungen oder speziellen Weiterbildungen Kenntnisse über die Pflege zu erwerben. Der Zugang zu diesen Angeboten ist für den pflegenden Angehörigen kostenlos.