Grundlagen für Zeugnisse
In jedem Zeugnis müssen die vollen Personalien, also Name, Geburtsdatum, eventuell auch Staatsangehörigkeit und Adresse, des Mitarbeiters angegeben werden. Das Zeugnis muss datiert sein und der Unterzeichnende zur Unterschrift berechtigt. Das kann der direkte Vorgesetzte oder der Ausbilder sein, der Personalchef oder ein Vertreter der Firmenleitung. Und natürlich muss auch die Firma genau benannt werden. Jedes Zeugnis braucht einen Titel, also Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung oder Lehrzeugnis. Wichtig sind auch die exakte Bezeichnung der Funktion und der Tätigkeiten innerhalb des Betriebes und der Beschäftigungsgrad.
Diese Komponenten reichen für einfachste Form von Arbeitszeugnissen wie die Arbeitsbestätigung und das Lehrzeugnis aus. Beide sind primär eine Bescheinigung über die Art und Dauer des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses. Beim Lehrzeugnis können auf Wunsch des Ausgebildeten - ähnlich wie im Arbeitszeug - Verhalten, Fähigkeiten und Leistungen aufgenommen werden. Mehr in die Tiefe gehen das Zwischenzeugnis und das Arbeitszeugnis, die wichtig für eine Bewerbung auf Stelleninserate oder den bereits festgelegten Jobwechsel sind. Hier werden die Leistung, die Fähigkeiten und das Verhalten bewertet.
Wichtig für die Bewerbung auf Jobangebote: das Vollzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird in der Regel nur auf Verlangen erteilt. Ratsam ist es, um dieses Zeugnis anzufragen, wenn der direkte Vorgesetzte, mit dem man gut klar kam, wechselt oder man sich selber auf Stellensuche begeben will, damit man endlich im Traumjob landet. Aber nicht nur auf Jobsuche, sondern auch für die Aufnahme an Fortbildungsinstitutionen kann ein Zwischenzeugnis Vorteile bringen. Wer sich auf Stellenangebote in der Ostschweiz von ostjob.ch bewerben möchte, hat bessere Chancen, wenn er ein gutes Zwischenzeugnis mit der Bemerkung, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist, vorlegen kann. Ein Zwischenzeugnis muss innerhalb weniger Tage ausgestellt werden, denn meist hat man ja einen konkreten Grund, warum man es anfordert, wie eben einen Jobwechsel oder die Bewerbung auf Jobangebote.
Das Schlusszeugnis muss auf jeden Fall exakt die Dauer des Arbeitsverhältnisses umfassen, und es ist am letzten Arbeitstag zu übergeben. So kann eine nahtlose Bewerbung auf den Traumjob erfolgten. Im Schlusszeugnis ist auch der Grund für die Ausstellung des Zeugnisses zu nennen wie "verlässt die Firma auf eigenen Wunsch" oder "das Arbeitsverhältnis endet". Am Ende dieses Zeugnisses stehen in der Regel noch ein kleiner Absatz, etwa wie man als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis empfunden hat, beispielsweise "wir bedauern, dass xy uns verlässt" und gute Wünsche für die Zukunft. Und schon wären wir bei den Klauseln, die bei der Stellensuche positiv oder negativ sein können.
Textfallen im Zeugnis
"Das Arbeitsverhältnis endet ..." bedeutet, der Arbeitnehmer wurde gekündigt, er ist nicht freiwillig auf Jobsuche und durchforscht die Stelleninserate, weil er eben muss. Erfolgte die Kündigung aus betrieblichem Grund, etwa, weil der Arbeitsplatz weggefallen war und kein anderer Arbeitsplatz in Frage kommt, so wird dies im Zeugnis stehen. Weitere kodierte Formulierungen können schon heftiger sein. "Er oder sie hatte sich stets bemüht ..." heisst im Klartext leider nichts anderes, als dass der Mitarbeiter als komplett unfähig betrachtet wurde. Ein " XY trug zu einem guten Betriebsklima bei" sagt aus, dass viel geschwätzt - und das noch unter Alkoholeinfluss - wurde und wenig gearbeitet. Unguten Kodierungen müssen laut Gesetz vom Betrieb geändert werden, damit man sich auf Stelleninserate bewerben kann. Und nun viel Erfolg, die passenden Jobangebote gibt's auf ostjob.ch.
Copyright ostjob.ch 2016, 30.06.2016, Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch