Weihnachten - die jährlichen Chaostage in Betrieb?
Veröffentlicht am 22.12.2021 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
Nicht wenige Mitarbeiter verderben sich in der Vorweihnachtszeit durch unüberlegte Aktionen im Büro oder Peinlichkeiten auf der Weihnachtsfeier dauerhaft ihre Karrierechancen. Wer auch in der Adventszeit einen kühlen Kopf behält, bleibt auf der sicheren Seite.
Advent, Advent - und die Beförderung brennt
Die Adventszeit im unternehmerischen Umfeld bietet viele Anlässe für gesellschaftliche Aktivitäten. Niemand sollte sich allerdings zu Peinlichkeiten oder grenzüberschreitenden Verhaltensweisen hinreissen lassen. Das beginnt bei der Dekoration des Büros und endet mit dem Alkoholkonsum auf der Weihnachtsfeier. Auch in der Adventszeit kommen Sie als Mitarbeiter in erster Linie zusammen, um gemeinsam Umsatz zu erwirtschaften und Erfolg zu haben. Die Adventszeit ist keine Ausnahmesituation, in der keine Regeln gelten. Niemand sollte das vor Weihnachten vergessen, will er auch den Rest des Jahres erfolgreich an seinem beruflichen Aufstieg arbeiten.
Im Advent ist weniger mehr
Das gilt für weihnachtliche Dekoration, Weihnachtsmusik und das Glas Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Büro. Berücksichtigen Sie, welche Gepflogenheiten und Gewohnheiten in Ihrem Betrieb gelten. Ist eine private weihnachtliche Dekoration grundsätzlich im Arbeitsvertrag untersagt? Darf grundsätzlich während der Arbeitszeit kein Alkohol konsumiert werden? Halten Sie die entsprechenden Vorbote ein. Auch wenn grundsätzlich nicht alles verboten ist, was Ihnen in der Adventszeit besonderen Spass macht, bleiben sie besser massvoll. Ziehen Sie beispielsweise LED-Kerzen den echten Kerzen vor, um Haftungsrisiken auszuschliessen. Verzichten Sie in den Pausen am Arbeitsplatz auf Alkoholkonsum. Belästigen Sie Ihre Kollegen nicht mit ausschweifender Weihnachtsdekoration und der ständigen Berieselung mit Weihnachtsmusik. Schliesslich teilt nicht jeder Ihre Begeisterung für das Weihnachtsfest. Ausserdem dürfen Sie auch während der Adventszeit betriebliche Abläufe nicht stören.
Weihnachtliche Gaben sind nicht immer angemessen
Halten Sie ebenso Mass, wenn es um Geschenke geht. Wertvolle Zuwendungen von Kunden können Ihnen als Bestechlichkeit ausgelegt werden. Vielleicht ist die Annahme von Geschenken in Ihrem Arbeitsvertrag grundsätzlich verboten. Schauen Sie hier auch im Zusammenhang mit der Adventszeit genau hin. Im Zweifel fragen Sie nach, was in Ihrem Betrieb üblich ist. Übertreiben Sie es auch nicht mit Zuwendungen an Kollegen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich nicht Kollegen-Kollekten oder Geschenk-Spielen in der Vorweihnachtszeit verschliessen.
Weihnachten ist im Betrieb (k)eine Zeit wie jede andere
Zeigen Sie Teamgeist, auch wenn Sie selbst wenig Begeisterung an vorweihnachtlichen Aktivitäten haben. Nicht alle Menschen freuen sich auf Weihnachten. Manche haben gemischte Gefühle oder verfallen dem Zauber dieser Zeit nicht. In vielen Betrieben tritt in der Adventszeit die sozialere Komponente der Zusammenarbeit stärker in den Fokus. Beteiligen Sie sich angemessen an solchen Aktivitäten und unterstreichen Sie so Ihre sozialen Kompetenzen. Auch Ihr Chef freut sich darüber, wenn Sie sich für eine schöne Weihnachtsfeier bedanken. Weihnachten und die gesamte Vorweihnachtszeit sind gute Gelegenheiten, um die eigene Position im Unternehmen zu festigen. Sie können hier unter Beweis stellen, dass Sie sich mit dem Unternehmen identifizieren und gern dabei sind. Betrachten Sie vorweihnachtliche Aktivitäten und gesellige Zusammenkünfte im Betrieb unter diesem Gesichtspunkt, entgehen Sie den typischen Fettnäpfchen, die mit Weihnachten verbunden sein können. Keine Intimitäten, kein übermässiger Alkoholkonsum, keine ungewohnte Freizügigkeit. So lässt sich die Vorweihnachtszeit produktiv und entspannt geniessen. Auch im Betrieb.