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Stellenanzeigen richtig lesen: Muss- und Kann-Anforderungen

Veröffentlicht am 20.07.2020 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
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Stellenanzeigen sind regelmässig mit Anforderungen an Bewerber überfrachtet. Das beginnt bei der Ausbildung, erstreckt sich über die praktische Erfahrung bis zu den persönlichen Eigenschaften. So mancher Bewerber lässt sich davon abschrecken. Keine Sorge, Sie müssen die in der Stellenanzeige beschriebenen Anforderungen nicht zu 100 Prozent erfüllen. Damit Sie wissen, wie Sie eine Stellenanzeige richtig lesen und auf welche Kriterien es tatsächlich ankommt, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Muss- und Kann-Kriterien in Stellenanzeigen
Stellenanzeigen gliedern sich in Bezug auf das Anforderungsprofil in zwei Abschnitte, in Muss-Kriterien und in Kann-Kriterien. Muss-Anforderungen müssen von Bewerbern zwingend erfüllt werden. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die ausgeschriebene Tätigkeit ausgeübt werden kann. Anderes gilt für Kann-Kriterien. Allein die Bezeichnung legt offen, dass diese Anforderungen vom Bewerber erfüllt werden können, sie müssen es jedoch nicht. Damit wird auch deutlich, dass je mehr ein Bewerber zusätzlich zu den Muss-Anforderungen kann, umso höher sind seine Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Als Bewerber werden Sie sich fragen, woran Sie Muss- und Kann- Anforderungen erkennen. Die Unterscheidung orientiert sich an der Wortwahl.

Beispiele für Muss-Anforderungen:
  • "... sind unbedingt notwendig ..."
  • "... es wird vorausgesetzt ..."
  • "... erforderlich sind ..."
  • "Gesucht werden Bewerber mit ..."
  • "... setzen wir voraus ..."
  • "... wenn Sie über nachweisliche Erfolge ..."
  • " ... ist Voraussetzung ..."
  • " ... wir erwarten ..."
  • "... Sie besitzen ..."
Beispiele für Kann-Anforderungen: 
  • "... idealerweise verfügen Sie ..."
  • "... gerne auch Erfahrungen mit ..."
  • "... bevorzugt werden Bewerber mit ..."
  • "... wenn Sie zusätzlich noch Kenntnisse in ... oder Erfahrung mit ... mitbringen ..."
  • "Von Vorteil ist, wenn ..."
  • "... wünschenswert ist ..."
  • "... erwünscht sind ..."
  • "... ausbaufähige Kenntnisse in ... sehen wir gerne ..."
Im Gegensatz zu Muss-Kriterien sind Kann-Kriterien weicher formuliert. Kann-Anforderungen in Stellenanzeigen können auch ein Hinweis darauf sein, in welche Richtung sich die ausgeschriebene Position beziehungsweise das Unternehmen entwickeln will. Das bedeutet für Bewerber, dass diese Position Entwicklungspotenzial hat.
 
Die Gründe für Muss- und Kann-Anforderungen in Stellenangeboten
Es gibt mehrere Gründe, weshalb Unternehmen in Stellenzeigen Muss- und Kann-Kriterien formulieren. Sie helfen unter anderem, die Bewerber zu selektieren. Das ist insbesondere hilfreich, wenn es sich um gut dotierte Positionen mit einer großen Bewerberzahl handelt. Wer als Bewerber die Muss-Anforderungen nicht erfüllt, wird aussortiert. Insoweit hat diese Unterteilung die Aufgabe, eine Vorauswahl zu treffen. Andererseits werden Bewerber dazu angeregt, sich mit dem Inhalt eines Stellenangebotes sowie mit ihrer Ausbildung, ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Stärken auseinanderzusetzen. Bewerbungen, die nicht auf die konkreten und in dem Stellenangebot genannten Anforderungen eingehen, sind deshalb chancenlos. Gleichen Sie deshalb Ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Stärken mit dem Anforderungsprofil in Stellenanzeigen ab. Wenn Sie die Muss-Anforderungen erfüllen und einige Kann-Anforderungen bieten, sollten Sie auf jeden Fall eine Bewerbung abschicken.