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Lügen im Bewerbungsverfahren haben kurze Beine

Veröffentlicht am 20.10.2020 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
lügen beim bewerben
Die Stelle ist Ihr Traumjob, doch Ihnen fehlt die ein oder andere notwendige Qualifikation? Einige Bewerber zimmern dann an gewissen Stellen Ihren Lebenslauf zurecht oder geben im Bewerbungsgespräch Fähigkeiten an, die sie nicht besitzen. Lügen bei einer Bewerbung können fatale Folgen für Ihre Karriere haben - doch müssen Sie tatsächlich jede Frage des Personalentscheiders wahrheitsgemäss beantworten?
Viele Bewerber machen falsche Angaben
Laut einer Umfrage greifen 68 % aller Personalentscheider in der Schweiz hart durch, wenn Sie erkennen, dass ein Bewerber in seinem Lebenslauf falsche Angaben gemacht hat. Wer es schafft, mit kleineren oder grösseren Lügen die Vorauswahl zu passieren und die Einladung zum begehrten Vorstellungsgespräch erhält, ist damit keinesfalls auf der sicheren Seite. Personaler haben einen Instinkt dafür, Unstimmigkeiten im Lebenslauf zu erkennen und haken mit gezielten Fragen zu Details und notfalls einem Anruf beim bisherigen Arbeitgeber nach. Verwenden Sie Ihre Kreativität daher lieber darauf, mit Ihrer Persönlichkeit zu überzeugen. Besonders häufig gelogen wird übrigens in den Bereichen Fachkompetenzen, Spezialisierungen und Aufgabenbereiche auf der bisherigen Position sowie den Fremdsprachenkenntnissen. Verzichten Sie ebenfalls darauf, Urlaubsreisen zu einem Praktikum oder einem beruflichen Aufenthalt in der Zweigstelle Ihrer Firma in Übersee zu deklarieren.
 
Wann Sie unbedingt bei der Wahrheit bleiben müssen
Vorauswahl und Bewerbungsgespräch überprüfen Ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle. Nehmen Sie es hier mit der Wahrheit nicht genau und fälschen sogar Abschlüsse, Zertifikate und Zeugnisse kann das als Hochstapelei für Sie sogar ein juristisches Nachspiel haben. Beantworten Sie Fragen aus den folgenden Themenbereichen immer ehrlich und ausführlich:
  • rund um Schule, Ausbildung und Studium
  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • Berufserfahrung, Fortbildungen und Praktika
  • Nebentätigkeit
  • Fragen zur Mobilität wie Führerschein und eigenes Fahrzeug
  • Bereitschaft zum Umzug
  • Schwerbehinderung
  • frühestes Eintrittsdatum
  • bei Managementpositionen: Fragen rund um Wettbewerbsverbote 
Lügen bei der Bewerbung? Das sind die Folgen
Kommen Ihre Angaben einem Personalentscheider nicht stimmig vor, sind schnell die Details im Netz oder durch Anrufe bei vorherigen Arbeitgebern recherchiert. Sind Ihre geschönten Angaben unentdeckt geblieben, ist das trotzdem kein Grund, aufzuatmen. Im Gegenteil. Für Ihre Position waren Arabischkenntnisse Pflicht? Sobald Sie dann beim Termin mit den Geschäftspartnern aus dem Nahen Osten nur Englisch sprechen, liegen die Karten auf dem Tisch. Werden Lügen aufgedeckt, kann das auch nach der Probezeit die Kündigung zur Folge haben. Manche Unternehmen scheuen sich - je nach Umfang der falschen Angaben - nicht, Schadenersatz von einem unaufrichtigen Mitarbeiter zu fordern. Ausserdem müssen Sie damit rechnen, dass sich der Vorfall in Ihrer Branche herumspricht und Ihnen Steine auf den weiteren Karriereweg legt. Spätestens dann, wenn im Bewerbungsverfahren Ihr alter Chef kontaktiert wird.
 
Tabu: Fragen zur Privatsphäre
Auch im Vorstellungsgespräch gilt: Privates bleibt privat. Nicht wahrheitsgemäss oder überhaupt nicht beantworten müssen Sie Fragen rund um:
  • Ehe und Familie
  • sexuelle Orientierung
  • religiöse und weltanschauliche Themen
  • Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften
  • finanzielle Situation
Obwohl diese Fragen tabu sind, hält sich nicht jeder Arbeitgeber daran. Eine Notlüge wäre in diesem Fall zulässig. Eleganter ist es jedoch, eine charmante oder schlagfertige Antwort zu geben, die alles und nichts besagt. Im Idealfall bringt Ihnen das sogar einen Pluspunkt ein. Weniger geeignet ist eine brüske Abwehr der Frage mit dem Hinweis auf die mangelnde Zulässigkeit. Sie wären damit zwar im Recht, können sich jedoch Sympathiewerte verspielen. Ausserdem könnte man Ihnen unterstellen, dass Sie etwas zu verbergen haben. In einigen Branchen müssen Sie jedoch unzulässige Fragen beantworten, da es darum geht, Ihre Eignung zu ermitteln. Das wären im medizinischen Bereich, der Gastronomie und der Lebensmittelbranche Fragen zu ansteckenden Krankheiten und im Staatsdienst Themen wie Schulden und Vorstrafen. Fragen zu einer Schwangerschaft sind dann zulässig, wenn Ihre zukünftige Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt oder körperlich zu belastend ist. Weist der Arbeitgeber Ihnen nach, dass Sie zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches Kenntnis von der Schwangerschaft hatten, kann er Ihren Arbeitsvertrag anfechten lassen.
 
Fazit: Immer bei der Wahrheit bleiben
Nicht korrekte Angaben in Ihren Unterlagen oder handfeste Lügen im Bewerbungsgespräch können unangenehme Folgen für Ihre berufliche Zukunft haben. Gehen Sie daher offen mit Lücken im Lebenslauf um. Stehen Sie zu Kenntnissen, die Sie nicht besitzen und geben Sie Ihren Wunsch nach Weiterbildung bekannt. Stimmen Ihre sonstigen Qualifikationen, stehen Ihre Chance auf die Stelle gar nicht einmal so schlecht, wenn Sie mit Ihrer Persönlichkeit, Ihren Soft Skills und einer glaubhaften Motivation überzeugen.