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Kontakt mit einem Headhunter - die richtige Vorgehensweise

Veröffentlicht am 12.05.2021 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
headhunter
Wer mit seinem Job unzufrieden ist und mit dem Gedanken spielt, den Arbeitsplatz zu wechseln, für den ist es ein Geschenk des Himmels, wenn sich ein Headhunter überraschend meldet. Schliesslich winken ein neuer Arbeitsplatz und damit die Aussicht auf ein höheres Gehalt und bessere Konditionen. Wie Sie sich gegenüber einem Headhunter verhalten und dieses Ziel erreichen - wir haben einige Tipps für Sie zusammengefasst.
Verhalten beim Erstkontakt mit dem Headhunter
Sobald Sie ein Headhunter kontaktiert, bedeutet das zunächst einmal, dass er Sie als potenziellen Kandidaten für ein konkretes Jobangebot ins Auge gefasst hat. Noch sind Sie einer von mehreren Kandidaten. Sie verschaffen sich jedoch einen Wettbewerbsvorteil, wenn Sie bestimmte Verhaltensregeln einhalten.
 
1. Ruhig und souverän bleiben
Bleiben Sie ruhig und entspannt, und hören Sie sich an, was der Headhunter Ihnen zu sagen hat, und lassen Sie sich die Kontaktdaten geben.
 
2. Professionell agieren
Erfragen Sie kurz die Eckdaten des Jobangebots, um sich ein erstes Bild zu machen. Ohnehin geht es beim Erstkontakt mit dem Headhunter darum abzuklären, ob Sie ein grundsätzliches Interesse an diesem Jobangebot haben.
 
3. Handeln Sie besonnen
Ruft Sie der Headhunter an Ihrem Arbeitsplatz an, und Sie sind nicht allein, sollten Sie das dem Headhunter verständlich machen. Schlagen Sie ihm stattdessen einen anderen Termin für ein Telefonat vor, bei dem Sie ungestört sind.
 
4. Vertragsgemäss verhalten
Vergewissern Sie sich durch einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, ob ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot darin enthalten ist. Das würde bedeuten, dass Sie für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Dauer kein Beschäftigungsverhältnis bei einem direkten Konkurrenten annehmen dürfen.
 
Das zweite Gespräch mit dem Headhunter
Der zweite Kontakt zwischen Ihnen und dem Headhunter hat vertiefenden Charakter. Nutzen Sie vorab die Möglichkeit, sich über das Unternehmen, das den Job anbietet, und über das Personalunternehmen, für das der Headhunter tätig ist, zu erkundigen. Notieren Sie sich Fragen, die Sie im zweiten Gespräch stellen können. Diese betreffen unter anderem eine detaillierte Stellenbeschreibung, nähere Angaben über den zukünftigen Arbeitgeber und seine Marktposition sowie Informationen über die Höhe des Gehalts und weitere geldwerte Vorteile. Fragen Sie auch, warum diese Stelle vakant ist, oder ob dieser Arbeitsplatz neu geschaffen wurde.
 
Umgekehrt wird der Headhunter Ihnen Fragen stellen, auf die Sie sich jedoch vorbereiten können. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie zu Ihrem Lebenslauf befragt werden. Im Idealfall sind Sie in der Lage, ihn in einer Kurzfassung wiederzugeben mit den prägnantesten beruflichen Stationen. Gleiches gilt, wenn sich der Headhunter nach Ihren Stärken und Schwächen erkundigt. Auch wenn der Headhunter Sie wegen eines Jobangebotes kontaktiert hat, sollten Sie keine überzogenen Gehaltsforderungen stellen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Marktwert kennen und sich daran orientieren. Liegt das Gehaltsangebot des Headhunters unter Ihren Vorstellungen, sollten Sie auf das Jobangebot verzichten.
 
Was ein Headhunter nicht darf
Der Aktionsradius eines Headhunters ist begrenzt, sodass er sich an bestimmte Spielregeln halten muss.
 
  • Für die Kontaktaufnahme mit Ihnen ist es einem Headhunter erlaubt, einen potenziellen Kandidaten an seinem Arbeitsplatz anzurufen. Bei diesem ersten Kontakt darf er Ihnen lediglich ein generelles Angebot unterbreiten.
  • Ansonsten ist sein Aktionsradius sehr begrenzt. Denn dem Headhunter ist es grundsätzlich von Gesetzes wegen verboten, Sie persönlich an Ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen und Ihnen dort ein Jobangebot zu machen.
  • Verboten sind auch Gespräche, die über den kurzen Austausch von Informationen und Kontaktdaten beziehungsweise die Vereinbarung von Terminen hinausgehen.
  • Dazu gehört auch, dass es dem Headhunter nicht erlaubt ist, Ihnen eine Kopfprämie anzubieten geschweige denn zu zahlen, um Sie auf diese Weise abzuwerben.
  • Er darf Sie auch nicht dazu drängen, Ihren Arbeitsplatz zu kündigen. Das gilt erst recht, wenn der Headhunter möglicherweise versucht, Sie unter Androhung von Gewalt oder durch eine Erpressung zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes zu zwingen.
Sie als potenzieller Kandidat sollten sich umgekehrt davor hüten, sich diffamierend gegen Ihren derzeitigen Arbeitgeber zu äussern. Das kommt beim Headhunter in jedem Fall schlecht an, der davon ausgehen muss, dass dies zu Ihren grundsätzlichen Verhaltensweisen gehört, sodass sein Interesse erlischt.