Nach der Lehre arbeitslos? - Was Sie dann tun können
Veröffentlicht am 22.07.2022 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch - Bildquelle: Getty Images
Die meisten Lehrabsolventen, die nach der Lehre arbeitslos werden, leiden schon nach kurzer Zeit unter dem Mangel an sozialen Kontakten und der fehlenden Tagesstruktur. Diese Situation wird intensiviert durch das Gefühl, nicht gebraucht zu werden. Deshalb ist es wichtig, aus der passiven Haltung herauszugehen und aktiv zu werden. Was Sie tun können, um die Zeit bis zur Festanstellung zu überbrücken, das erfahren Sie hier.
Kein Job nach der Lehre - Tipps und Zwischenlösungen
Es gibt zahlreiche sinnvolle Möglichkeiten, um die Arbeitslosigkeit nach der Lehre sinnvoll zu nutzen. Sie können neben Ihren Bewerbungsaktivitäten eine Fortbildung oder weitere Ausbildung sowie Praktika machen oder für einige Zeit ins Ausland gehen. Diese Zwischenlösungen sind vor allem für diejenigen wichtig, die sich in Bezug auf ihre Berufswahl noch nicht schlüssig sind.
1. Bewerbungsaktivitäten
Trotz des Prüfungsstresses ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um die berufliche Zukunft im
Lehrbetrieb oder um eine Anschlusslösung zu kümmern. Findet keine Übernahme durch den Lehrbetrieb statt, ist es sinnvoll, intensiv nach einer Festanstellung zu suchen. Suchmaschinen, Jobbörsen, Karriere-Plattformen, Webseiten von Unternehmen, Berufsverbände, Fachzeitschriften und Tageszeiten, persönliche Netzwerke und Initiativbewerbungen sind einige Möglichkeiten, um offline und online nach einer passenden Stelle zu suchen.
2. Praktika
Um die Pause nach Beendigung der Lehrzeit bis zum nächsten Karriereschritt zu überbrücken, eignen sich auch Praktika, die Sie im Lehrbetrieb oder in einem anderen Unternehmen und gegebenenfalls in einer anderen Branche absolvieren. Das ist dann interessant, wenn Sie ein neues Berufsfeld anstreben oder eine Weiterbildung, für die ein bestimmtes Praktikum Voraussetzung ist. Wichtig zu wissen ist, dass ein Berufspraktikum eine arbeitsmarktliche Massnahme der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist. Das bedeutet, dass die ALV 75 Prozent der Kosten für ein halbes Jahr trägt, während der Arbeitgeber lediglich 25 Prozent der Entlohnung bezahlt.
3. Aus- und Fortbildungen
Sie können sich auch weiterbilden und zum Beispiel das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der jeweiligen Branche erlangen. Voraussetzung sind ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) sowie eine zwei oder drei Jahre dauernde zusätzliche Ausbildung. Das EFZ eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen durch eine Zweitlehre zu erweitern, die regelmässig im Vergleich zur ersten Lehre deutlich verkürzt werden kann. Eine andere Variante der Fortbildung ist eine ergänzende Allgemeinbildung. Diese sogenannte Berufsmaturität ist die Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule und über die Passerelle die Eintrittskarte für ein Studium an einer Universitären Hochschule.
4. Auslandsaufenthalt
Fremde Länder bereisen, im Ausland arbeiten oder eine Sprache vertiefen beziehungsweise erlernen sind einige gute Gründe, um an die abgeschlossene Lehre einen Auslandsaufenthalt anzuschliessen. Wer im Ausland arbeiten möchte, findet auf den Seiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) weitere Tipps und Informationen.