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So kündigt man richtig

Veröffentlicht am 08.08.2017 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
So kündigt man richtig
Sie haben eine neue Stelle gefunden. Super. Jetzt gilt es nur noch die alte Stelle fristgerecht zu kündigen, damit Sie nicht plötzlich zwei laufende Arbeitsverträge haben.
In der Regel beginnen Arbeitsverträge auf den ersten eines Monats respektive auf den darauffolgenden Montag, und enden am Monatsletzten. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von sieben Tagen möglich, nach Ablauf der Probezeit gilt die Kündigungsfrist. Diese ist im Arbeitsvertrag geregelt, falls das nicht der Fall ist dauert die Kündigungsfrist je nach Vertragslänge, zwischen einem und drei Monaten.

Das bedeutet, Sie können nach Vertragsunterzeichnung nicht einfach gehen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss die Chance bekommen innerhalb einer Frist einen geeigneten Ersatz zu finden. Das gleiche gilt auch bei Kündigung durch die Arbeitgeber, da bekommen Sie die Chance innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Stelle zu suchen.

Die Kündigung muss am Monatsletzten bei Ihrer derzeitigen Firma angekommen sein. Das bedeutet, Sie gehen zu Ihren Vorgesetzten oder in die Personalabteilung, legen die Kündigung vor und lassen sich schriftlich die Übergabe bestätigen. Natürlich geht auch der Postweg, denken Sie dabei auch an die Zeit, die der – eingeschriebene – Brief benötigt. Es gilt das Datum der Zustellung, nicht das des Absendens. Wenn Sie also am 31. eine Kündigung zur Post bringen, dann ist die Zustellung frühestens am ersten des nächsten Monats. Damit verschiebt sich die Kündigung automatisch um einen Monat.

Ab der rechtskräftigen Kündigung beginnt die Kündigungsfrist zu laufen, gemäss Vertrag oder Arbeitsgesetz. Sollten Sie eine frühere Kündigung benötigen, damit Sie schnellstmöglich bei Ihrer neuen Firma anfangen können, dann sprechen Sie mir Ihrer alten Firma. In der Regel lassen die Arbeitgeber da mit sich reden. Falls das nicht geht, dann muss ihre neue Firma einfach so lange warten.