Personalbüros gibt es immer mehr auf dem Markt. Man unterscheidet dabei zwischen Personalvermittlern und Temporärbüros.
Bei Temporärbüros, auch Leiharbeitgeber genannt, findet eine aussergewöhnliche Vertragssituation statt. Arbeitgeber ist das Personalbüro, der Arbeitsvertrag findet zwischen Personalbüro und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer statt. Die Firma, in der die Arbeit dann tatsächlich verrichtet, wird ist nur der Einsatzbetrieb. Rechtlich gibt es zwischen Einsatzbetrieb und Arbeitskraft keinen Vertrag. Die Arbeitskraft bekommt also auch das Gehalt von der Personalfirma bezahlt. Die Einsatzfirma honoriert wiederum die Verleihfirma mit einem höheren Betrag. Dennoch hat der Einsatzbetrieb gewisse Weisungsbefugnisse, das heisst, das Temporärbüro gibt diese Weisungsbefugnisse an die Einsatzfirma ab.
Vorteile der Leiharbeit sind unter anderem, dass Firmen schnell an Arbeitskräfte kommen, wenn diese gebraucht werden, etwa bei grösseren Aufträgen oder im Krankheitsfall. Mittlerweile gibt auch es Unternehmen, die ihr Montage- und Produktionspersonal ausschliesslich über Temporärbüros rekrutieren. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber sogenannte Kettenverträge verbietet. Konkret heisst das, mehrere aufeinanderfolgende Leiharbeitsverträge sind unzulässig. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie nach Ablauf des Temporärvertrages von der Einsatzfirma eingestellt werden müssen, wenn diese die Arbeitskraft behalten wollen.
Was bedeutet das für die Bewerberinnen und Bewerber? Nehmen Sie Kontakt zu den Personalbüros auf. Derzeit werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Viele Unternehmen suchen für gewisse Jobs nur über Personalbüros. Und die verdienen erst dann Geld, wenn Sie anfangen zu arbeiten!
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