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Krankheit während der Kündigung

Veröffentlicht am 06.11.2017 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
ostjob-Ratgeber-Kündigung-Krankheit
In der Kündigungsfrist werden Sie plötzlich krank. Verlängert sich da die Kündigungsfrist?
Grundsätzlich gibt es da zwei verschiedene Aspekte, es ist abhängig von wem die Kündigung ausging. Wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen, dann verlängert sich die Frist tatsächlich um die Krankheitstage, das heisst der Tag der Kündigung schiebt sich nach hinten hinaus. Maximal jedoch um die vom Gesetzgeber vorgesehene sogenannte Kündigungssperrfrist. Zudem kommt dann jedoch noch ein weiterer Aspekt: Da ein Arbeitsverhältnis nicht irgendwann enden darf, sondern nur zum Monatsende (es sei denn es ist eine fristlose Kündigung) verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Konkret heisst das, wenn jemand innerhalb der Kündigungsfrist krank wird, auch wenn es nur wenige Tage sind, dann verlängert sich die tatsächliche Kündigung um einen Monat. Der Gesetzgeber will damit gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genügend Zeit für die Stellensuche geben. Auf jeden Fall sollte die Kündigung durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, auch wenn man nur zwei Tage krank ist.

Aber was heisst das, wenn man bereits einen neuen Arbeitsplatz direkt im Anschluss hat? Muss der neue Arbeitgeber dann warten? Nein, sicher nicht. Diese Verlängerung der Kündigungsfrist ist eine Schutzbestimmung, die der Gesetzgeber so gemacht hat. Und Schutzbestimmungen sind freiwillig. Sollte der gekündigte Arbeitnehmer auf diese Verlängerung der Kündigungsfrist verzichten, dann gilt das im Kündigungsschreiben angegebene Datum.